Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist im deutschen Baurecht ein durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken. Er bezieht sich auf ein Gebiet mit wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Der Bodenrichtwert für Bauland wird alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (in der Regel zum 31. Dezember bzw. 1. Januar) ermittelt. Grundlage dafür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den Gutachterausschüssen geführt werden.
Bodenrichtwerte werden im Rahmen der Wertermittlung von Immobilien hilfsweise herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen. Der Bodenrichtwert ist jedoch kein Verkehrswert eines Grundstückes, da wertbezogene Einzelkriterien nicht berücksichtigt sind.
Ansprechpartner:
Ralph Matousek
Amtsleiter
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