ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
"Steinich“
Offenlegung
des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs
der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinde Jagsthausen hat in öffentlicher Sitzung am 18.08.2022 Entwurf „Steinich“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Olnhausen mit Datum vom 08.08.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Planbereich befindet sich am östlichen Ortsrand von Olnhausen und wird begrenzt:
im Westen : durch die Straße „Am Sonnenrain“ und Baugebiet „Östlicher Ortsrand“
im Norden : durch die Flst. Nr. 2372, 2373
im Osten : durch die Flst. Nr. 2375, 2381
im Süden : durch die Flst. Nr. 1350/1, 1351/1, 1352 (Winterhalde), 2383
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem obigen Übersichtsplan.
Ziel und Zweck der Planung
In der Gemeinde Jagsthausen besteht eine anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland. Während in Jagsthausen kaum mehr Flächen für Deckung des Wohnbaubedarfs vorhanden sind, auch bedingt durch die schwierige topographische Lage, soll im Ortsteil Olnhausen ein größeres Baugebiet für den Gesamtbedarf der Gemeinde Jagsthausen ausgewiesen werden. Dies soll in Zukunft den Bedarf der Gemeinde kurz- bis mittelfristig decken.
Die Planung dient der Bereitstellung von Wohnbauplätzen für den gesamten Bedarf der Gemeinde Jagsthausen. Ziel ist es, die Gemeinde Jagsthausen als attraktiven Wohnstandort für junge Familien zu sichern und langfristig zu erhalten. Eine abschnittweise, bedarfsorientierte Erschießung des Plangebietes ist vorgesehen.
Der Entwurf mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird
vom 01.09.2022 bis 04.10.2022 (jeweils einschließlich)
im Rathaus Gemeinde Jagsthausen zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der Offenlegung zudem auf der Homepage der Gemeinde Jagsthausen www.jagsthausen.de/buergerservice/bauen-wohnen/Bauleitplanverfahren unter Bebauungsplan „Steinich“ in Jagsthausen-Olnhausen eingestellt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Zum Bebauungsplan „Steinich“ sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht werden, z.B.
- schriftlich an die Gemeinde Jagsthausen (Bürgermeisteramt Jagsthausen, Hauptstr. 3, 74249 Jagsthausen)
- per E-Mail an info@gemeinde.jagsthausen.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.
Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Nur bei FNP-Verfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Jagsthausen, den 24. August 2022
gez.
Roland Halter
Bürgermeister
Anlagen:
3429 BP Steinich - Anlage 1a - Begründung
3429 BP Steinich - Anlage 1b - Umweltbericht
3429 BP Steinich - Anlage 2a - Bebauungsplan - zeichnerischer Teil
3429 BP Steinich - Anlage 2b - Bebauungsplan - textlicher Teil
3429 BP Steinich - Anlage 3 - Städtebauliches Konzept
3429 BP Steinich - Anlage 4 - Geländeschnitt
3429 BP Steinich - Anlage 5a - Grünordnerischer Beitrag
3429 BP Steinich - Anlage 5b - Grünordnerischer Beitrag - Lageplan
3429 BP Steinich - Anlage 6 - Fachbeitrag Artenschutz
3429 BP Steinich - Behandlung Anregungen frühzeitige Beteiligung
Umweltbezogene Stellungnahmen