Herzlich Willkommen
in der Heimat des Ritters Götz von Berlichingen

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Änderungen bei Ausweisdokumenten ab dem 01. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 treten neue gesetzliche Regelungen zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Passbildanforderungen sowie die Zustellung der Ausweisdokumente.

Passbild nur noch digital mit QR-Code

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital übermittelt werden.
Papierfotos, USB-Sticks oder E-Mail-Dateien sind nicht mehr zulässig.

Bitte beachten Sie: In der Gemeindeverwaltung werden keine Passfotos aufgenommen.

So funktioniert das neue Verfahren:

  • Lassen Sie Ihr Passfoto bei einem zertifizierten Fotostudio anfertigen.

  • Das Studio überträgt das Foto verschlüsselt in eine zentrale Datenbank.

  • Sie erhalten vom Studio einen QR-Code.

  • Bringen Sie diesen QR-Code zu Ihrem Termin im Rathaus mit.

Wichtig: Ohne gültigen QR-Code kann kein Ausweisantrag gestellt werden.

Übergangsregelung bis 31. Juli 2025:
In Ausnahmefällen (z.?B. kein Studio in der Nähe) dürfen bis zu diesem Datum noch Papierfotos angenommen werden. Ab dem 1. August 2025 ist das nicht mehr möglich.

Direktversand Ihres Ausweises – auf Wunsch

Für zusätzlich 15,00 Euro können Sie Ihren neuen Ausweis oder Reisepass direkt an Ihrer Haustür persönlich entgegennehmen.

Voraussetzungen und Ablauf:

  • Der Antrag muss innerhalb Deutschlands bei der Wohnsitzbehörde gestellt werden.

  • Die Zustellung erfolgt über die Deutsche Post AG.

  • Sie erhalten vorab eine E-Mail mit dem geplanten Zustelltermin.

  • Die Übergabe erfolgt persönlich und nur gegen Vorlage eines zweiten gültigen Ausweisdokuments (z.?B. Reisepass oder Personalausweis).

Was passiert, wenn Sie nicht zu Hause sind:

  • Die Sendung wird sieben Werktage in der nächstgelegenen Postfiliale zur Abholung bereitgehalten.

  • Danach wird das Dokument an die Gemeindeverwaltung zurückgesendet und kann dort abgeholt werden.

Bitte beachten Sie: Bei Antragstellung wird der alte Ausweis oder Pass entwertet. Für die persönliche Zustellung ist daher ein zweites gültiges Ausweisdokument erforderlich.

Unsere Empfehlungen

  • Informieren Sie sich rechtzeitig über zertifizierte Fotostudios in Ihrer Umgebung.

  • Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin zur Antragstellung – besonders bei bevorstehenden Reisen.

  • Denken Sie daran: Ohne gültigen QR-Code kann kein Antrag bearbeitet werden.

Bei Fragen hilft Ihnen unser Bürgerbüro gerne weiter:
Telefon: 07943 9101-30

Ihre Gemeindeverwaltung Jagsthausen