Aufstellung mit Erlass von örtlichen Bauvorschriften
Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Jagsthausen hat in öffentlicher Sitzung am 24.03.2021 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung "Steinich" Olnhausen beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Datum vom 11.03.2021 gebilligt und diesen für die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.
Das Plangebiet befindet sich östlich des bestehenden Siedlungsgefüges des Ortsteils Olnhausen, direkt angrenzend an die Straße „Am Sonnenrain“.
Der Planbereich wird begrenzt:
im Westen : durch die Straße „Am Sonnenrain“ und die Flst. Nr. 1271/1 (Sonnenhalde), 1348, 1350/1, 1351/1 und 1432,
im Norden : durch die Flst. Nr. 2356, 2357 und 2358,
im Osten : durch die die Flst. Nr. 2372, 2373, 2375, 2379, 2380 und 2381,
im Süden : durch die Flst. Nr. 1352, 2382 und 2383.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung sowie dem städtebaulichen Konzept und dem Geländeschnitt werden
vom 12.04.2021 bis einschließlich 20.05.2021
im Rathaus Jagsthausen zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt – bitte vereinbaren Sie für die Einsicht einen Termin.
Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem nachfolgend eingestellt.
Ziel und Zweck der Planung
In der Gemeinde Jagsthausen besteht eine anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland. Während in Jagsthausen kaum mehr Flächen für Deckung des Wohnbaubedarfs vorhanden sind, auch bedingt durch die schwierige topographische Lage, soll im Ortsteil Olnhausen ein größeres Baugebiet für den Gesamtbedarf der Gemeinde Jagsthausen ausgewiesen werden. Dies soll in Zukunft den Bedarf der Gemeinde kurz- bis mittelfristig decken, sodass durch die zusätzliche Bereitstellung von Wohnbauland der Siedlungsdruck innerhalb des gesamten Gemeindegebiets gemindert werden kann.
Die Planung dient der Bereitstellung von Wohnbauplätzen für den gesamten Bedarf der Gemeinde Jagsthausen. Ziel ist es, die Gemeinde Jagsthausen als attraktiven Wohnstandort für junge Familien zu sichern und langfristig zu erhalten. Eine abschnittsweise, bedarfsorientierte Erschließung des Plangebietes ist vorgesehen. Die Planungsabsicht ist für die Gemeinde sowohl planerisch vertretbar sowie wohnungspolitisch sinnvoll durch die Angebotssteigerung von Miet- und/oder Eigentumswohnungen.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
Der Bebauungsplan „Steinich“ wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung und zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 BauGB und § 4 BauGB aufgestellt.
Jagsthausen, den 31.03.2021
gez.
Roland Halter
Bürgermeister
Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit zur Einsichtnahme:
- Bebauungsplan "Steinich" - Begründung
- Bebauungsplan "Steinich" - Zeichnerischer Teil
- Bebauungsplan "Steinich" - Textlicher Teil
- Bebauungsplan "Steinich" - Städtebauliches Konzept
- Bebauungsplan "Steinich" - Geländeschnitt