Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Bad Friedrichshall
Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für den Bereich des nördlichen Landkreises Heilbronn ermittelt und in seiner Sitzung am 16.09.2021 beschlossen.
Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen eines Verkehrswertes vom Richtwert.
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite der Stadt Bad Friedrichshall unter www.friedrichshall.de unter der Rubrik Rathaus online/Stadtverwaltung/Gutachterausschuss veröffentlicht. Diese werden dort in verschiedenen Kartenausschnitten mit Darstellung der aktuellen Bodenrichtwerte und einer tabellarischen Auflistung präsentiert. Die Karten werden momentan aktualisiert. Dies kann noch circa 4 Wochen dauern.
Bad Friedrichshall, den 14.10.2021
Hamide Tas
Sachgebietsleiterin und Vorsitzende des Gutachterausschusses
Nähere Informationen, auch über Bodenrichtwerte aus früheren Jahren, erhalten Sie bei den Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Bodenrichtwerte zum 31.12.2020