Die am Freitag, 28. Januar 2022, in Kraft getretene neue Corona-Verordnung erhöht den Mindestwert der 7-Tage-Inzidenz zur Festlegung von lokalen Ausgangsbeschränkungen in der Alarmstufe II von 500 auf 1.500. Der Landkreis Heilbronn lag am Donnerstag, 27. Januar 2022 unter dieser Grenze, zudem befindet sich Baden-Württemberg seit 28. Januar 2022 wieder in der Alarmstufe I. Damit entfallen ab sofort die am 16. Januar 2022 erlassenen Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen im Landkreis Heilbronn.
Alle Informationen zur geänderten Corona Verordnung und eine Übersicht der derzeit gültigen Regelungen, sind auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ abrufbar.