Mit Wirkung zum 01.01.2020 haben sich 18 Kommunen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss des nördlichen Landkreises Heilbronn (GGA nördl. LKR HN) zusammengeschlossen. Die gesetzliche Grundlage für die gemeinsame Tätigkeit sind neben §§ 192 ff BauGB, der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) auch § 8 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO).
Erreicht wird somit die rechtssichere Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Bereitstellung der sogenannten Marktzahlen (Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze). In der Geschäftsstelle werden hierzu die Kaufverträge aller im Gebiet anfallenden Verträge in der Kaufpreissammlung gesammelt, ausgewertet und daraus Bodenrichtwerte und Marktzahlen ermittelt.
Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium und besteht für die kommenden 4 Jahre (Bestellungszeitraum der ehrenamtlichen Gutachter) aus 66 von den Kommunen benannten Gutachter, dazu 4 Mitarbeiter in der Geschäftsstelle sowie 2 Vertreter des Finanzamtes. In wechselnder Besetzung werden auf Antrag Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden durchgeführt.
Folgende Kommunen sind beteiligt:
- 74177 Bad Friedrichshall
- 74906 Bad Rappenau
- 74206 Bad Wimpfen
- 74235 Erlenbach
- 74831 Gundelsheim
- 74239 Hardthausen a. K.
- 74249 Jagsthausen
- 74243 Langenbrettach
- 74219 Möckmühl
- 74172 Neckarsulm
- 74681 Neudenau
- 74196 Neuenstadt a. K.
- 74229 Oedheim
- 74255 Roigheim
- 74936 Siegelsbach
- 74258 Untereisesheim
- 74259 Widdern
Erreichbar ist die Geschäftsstelle ab sofort wie folgt:
Kontakt / Postalische Adresse
Stadt Bad Friedrichshall
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Rathausplatz 1
74177 Bad Friedrichshall
Sitz der Geschäftsstelle
Hauptstraße 1
St. André'sche Schlösschen
74177 Bad Friedrichshall
E-Mail: gutachterausschuss @friedrichshall.de
Tel.: 07136 / 832-656
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung