Aufgrund der momentanen Wetterlage besteht akute Waldbrandgefahr und daher auch ein Grillverbot.
Das Grillverbot gilt vor allem für die folgenden Einrichtungen:
• Schönbüchleshütte
• Blaufußhütte
• Jagstinsel
Vermeiden Sie offenes Feuer in jeglicher Hinsicht (Grillen, Zigaretten o. Ä.)!
Verstöße werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung