Herzlich Willkommen
in der Heimat des Ritters Götz von Berlichingen

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Häckselplatz Jagsthausen auf der Erddeponie des Landkreises Heilbronn schließt Ende 2022

Das Landratsamt Heilbronn teilt uns zum derzeitigen Betrieb des Häckselplatzes auf der Erddeponie des Landkreises Heilbronn folgendes mit:

Die Vorschriften über den Betrieb von Häckselplätzen wurden in den letzten Jahren leider deutlich verschärft. Auch für bestehende Häckselplätze des Landkreises muss eine bundesimmissionsschutzr-echtliche Genehmigung erwirkt werden. Dies gilt selbst für Plätze, die seit Jahrzehnten ohne Probleme betrieben werden (Anmerkung Gemeinde: auch Jagsthausen).

Das Landratsamt Heilbronn wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart darauf hingewiesen, dass der Häckselplatz des Landkreises auf der Erddeponie Jagsthausen nicht genehmigt ist. Gemäß einem weiteren Schreiben des Regierungspräsidiums ist für den Weiterbetrieb bis Februar 2022 eine Entwidmung aus der Deponiefläche erforderlich. Dies würde einen anschließenden immissionsschutzrechtlichen Geneh-migungsantrag für einen umfassenden Neubau bedeuten. Ansonsten wäre der Häckselplatz mit Ablauf dieser Frist umgehend stillzulegen und zurückzubauen.

Das Landratsamt Heilbronn hat die Alternative eines Neubaus geprüft. Die Erddeponie ist aber, auch im oberen Bereich, noch nicht auf der genehmigten Höhe verfüllt. Ein Neubau müsste also noch vor der Endverfüllung durchgeführt werden. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre für ähnliche Neubauten (z.B. befahrbare Asphaltfläche, Entwässerung, TA-Lärm) geht das Landratsamt von Gesamtkosten von ca. 200.000 € aus. Die jährlich angelieferten Mengen sind mit etwa 300 m³ gering. Die Frequentierung eines Häckselplatzes mit rund drei Besuchen/a ist zudem im Vergleich zum Recyclinghof deutlich geringer.

Aus den genannten Gründen hat sich das Landratsamt Heilbronn gegen einen Neubau des Häckselplatzes Jagsthausen auf der Erddeponie des Landkreises Heilbronn entschieden und bedauert, dass dadurch ein Serviceangebot für die Bürgerschaft wegfällt. Der Landkreis bittet aber um Verständnis, dass man bei diesen strengen Rechtsvorgaben und die gestellten rechtlichen Anforderungen reagieren muss.

Bedauerlicherweise, aber doch einvernehmlich, kommt man zum Ergebnis, dass es aus den aufgeführten Aspekten sinnvoll ist, den Häckselplatz des Landkreises in der Stadt Widdern gemeinsam zu benutzen. Die Öffnungszeiten könnten verlängert werden, so dass sowohl Anlieferungen am Samstag vor- und nachmittags möglich wären. Dieses Modell eines überörtlichen Häckselplatzes wird seit Jahren mit zahlreichen Gemeinden im Landkreis praktiziert (z.B. Schwaigern mit Leingarten, Neudenau mit Oedheim, Offenau mit Bad Wimpfen, Ellhofen mit Lehrensteinsfeld, Bad Rappenau mit Siegelsbach).

Als einmaligen Überbrückungszeitraum für die Bürgerschaft nimmt der Landkreis den Baum- und Heckenschnitt noch bis Jahresende 2022 auf der Erddeponie an. Der lose Baum- und Heckenschnitt wird dann einmalig unzerkleinert - und deshalb mit nicht unerheblichen Mehrkosten - abgefahren. Bei dieser Lösung kann die Bürgerschaft den Häckselplatz auf der Erddeponie noch übergangsweise nutzen und ab Januar 2023 den Häckselplatz in Widdern zu verlängerten Öffnungszeiten anfahren. Der Abfallkalender des Landkreises Heilbronn 2023 wird auch auf dieser Grundlage aufgebaut.

Das Landratsamt Heilbronn versichert, dass man den Häckselplatz in Jagsthausen gerne erhalten hätte, leider ist dies aus den (Anmerkung: unmissverständlichen Begründungen des Landes Baden-Württemberg) genannten Gründen nicht möglich.