Herzlich Willkommen
in der Heimat des Ritters Götz von Berlichingen

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Handel über Reisegewerbe nur noch nach Untersuchung der Tiere möglich

(Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg)

Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL: „Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist notwendig, um einen Seucheneintrag in die Geflügelbestände bestmöglich zu verhindern“. Der Handel über Reisegewerbe ist nur noch nach Untersuchung der Tiere möglich. Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag (17. April 2021) in Kraft.

„In Europa werden nach wie vor Ausbrüche der Geflügelpest festgestellt. Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist daher weiterhin zwingend erforderlich, um einen Seucheneintrag in die Geflügelbestände bestmöglich zu verhindern. Da in den kommenden Wochen wieder Verkäufe von Geflügel im Reisegewerbe angekündigt sind, haben wir für Baden-Württemberg eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht, wonach Geflügel im Reisegewerbe nur dann verkauft werden darf, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe insbesondere auf Geflügelpest untersucht wurden. Dies dient dem Schutz der Geflügelhaltungen im Land“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (13. April 2021) in Stuttgart.