Herzlich Willkommen
in der Heimat des Ritters Götz von Berlichingen

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Öffentliche Bekanntmachung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Westlicher Ortsrand“ gemäß § 12 BauGB

Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Erlass von örtlichen Bauvorschriften
Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Jagsthausen hat in öffentlicher Sitzung am 15.12.2021 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Westlicher Ortsrand“ gemäß § 12 BauGB im Ortsteil Olnhausen beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Datum vom 06.12.2021 gebilligt und diesen für die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 und § 4 BauGB freigegeben.

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Olnhausen, zwischen der Widderner Straße und der Hörnlestraße.

Der Planbereich wird begrenzt:

im Westen :      durch den offenen Landschaftsraum (Flst. Nr. 2058/1 und 2100),
im Norden :       durch die Hörnlestraße (Flst. Nr. 10),
im Osten :         durch innerörtliche Grünflächen (Flst. Nr. 2104 und 2106/2),
im Süden :        durch die Widderner Straße (Flst. Nr. 54/4 und 2130).

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der unmaßstäbliche Lageplan vom 06.12.2021, den Sie hier einsehen können.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, der Begründung sowie der Vorhaben- und Erschließungspläne und dem Geländeschnitt werden

vom 03.01.2022 bis einschließlich 04.02.2022

im Rathaus der Gemeinde Jagsthausen zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt – bitte vereinbaren Sie für die Einsicht einen Termin mit der Zentrale des Rathauses unter 07943/91010. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im oben genannten Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Gemeinde Jagsthausen (https://www.jagsthausen.de/buergerservice/bauen-wohnen) eingestellt. Desweiteren finden Sie diese unten die entsprechenden Unterlagen zur Einsicht.

Ziel und Zweck der Planung

In der Gemeinde Jagsthausen besteht eine anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland. Während in Jagsthausen kaum mehr Flächen für Deckung des Wohnbaubedarfs vorhanden sind, auch bedingt durch die schwierige topographische Lage, sollen im Ortsteil Olnhausen noch vorhandene Potenzialflächen genutzt werden. Dabei soll im Sinne der Nachverdichtung und des Flächensparens eine bestehende Fläche im innerörtlichen Bereich von Olnhausen entwickelt werden. Dies soll zukünftig den Bedarf der Gemeinde Jagsthausen nach zusätzlichem Wohnraum kurz- bis mittelfristig decken.

Die Planung dient der Bereitstellung von Wohnraum für den gesamten Bedarf der Gemeinde Jagsthausen. Innerhalb des Plangebiets befindet sich das „Alte Schulhaus“, das gegenwärtig keiner Nutzung unterliegt. Durch die Umnutzung einer nicht mehr sinnvoll genutzten innerörtlichen Fläche, soll im Rahmen der Innenentwicklung bestehende Flächen für eine Wohnbauentwicklung aktiviert werden. Planungsziel ist es, die Gemeinde Jagsthausen als attraktiven Wohnstandort für junge Familien zu sichern und langfristig zu erhalten.

Im Zuge der Umsetzung soll ausschließlich Miet- und Eigentumswohnraum geschaffen werden. Dies entspricht den zukünftigen Entwicklungszielen der Gemeinde, da gegenwärtig ein äußerst geringes Angebot an Miet- und Eigentumswohnungen besteht, bei einer gleichzeitig wachsenden Nachfrage. Durch das Vorhaben kann somit der vorhandene, anhaltend hohe Wohnraumbedarf abgedeckt werden. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlicher Ortsrand“ wird die planungsrechtliche Grundlage für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Olnhausen geschaffen.

Das Bebauungsplanverfahren erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB im sogenannten „beschleunigten Verfahren“ gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Jagsthausen, den 22.12.2021
gez.
Roland Halter
Bürgermeister

 

(Dateien im PDF-Format, nicht barrierefrei)

Bebauungsplan Westlicher Ortsrand - Begründung

Bebauungsplan Westlicher Ortsrand - zeichnerischer Teil

Bebauungsplan Westlicher Ortsrand - textlicher Teil

Bebauungsplan Westlicher Ortsrand - Vorhaben- und Erschließungsplan Untergeschoss

Bebauungsplan Westlicher Ortsrand - Vorhaben- und Erschließungsplan Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss

Bebauungsplan Westlicher Ortsrand - Vorhaben- und Erschließungsplan 3. Obergeschoss

Bebauungsplan Westlicher Ortsrand - Geländeschnitt