Seit dem 19.01.2013 werden alle bei der Bundesdruckerei neu gefertigten Führerscheine auf 15 Jahre befristet.
Am 19.03.2019 wurde die Fahrerlaubnis-Verordnung geändert. Künftig müssen auch schon bestehende Papier- und unbefristete Kartenführerscheine in einen solchen befristeten Führerschein umgetauscht werden.
Die Umtauschfristen sind gestaffelt. Für Führerscheine, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr der betreffenden Person maßgeblich. Für ab dem 01.01.1999 ausgestellte Führerscheine gilt das Ausstellungsjahr. Die einzelnen Fristen können Sie aus dem Merkblatt 'Umtauschfristen für unbefristete Führerschein' (siehe unten) entnehmen.
Beginnen wird der Pflichtumtausch folglich mit Personen der Jahrgänge 1953 bis 1958, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind. Diese sind nach der neuen Regelung dazu verpflichtet, ihren bisherigen Führerschein bis spätestens 19.01.2022 in einen neuen Kartenführerschein umzutauschen.
Für den Umtausch benötigen Sie:
- gültiges Ausweisdokument
- aktueller Führerschein
- biometrisches Passbild
Bitte beachten Sie:
Im Sommer 2019 müssen zusätzlich viele Berufskraftfahrer/innen bei der Fahrerlaubnisbehörde den Eintrag einer Schlüsselzahl im Führerschein erneuern lassen. Es wird deshalb bis voraussichtlich Ende Oktober zu einem großen Kundenandrang mit langen Warte- und Bearbeitungszeiten kommen. Wir empfehlen deshalb, den Umtauschantrag erst ab frühestens November 2019 zu stellen.
Download: Merkblatt Umtauschpflicht für unbefristete Führerscheine
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen die Führerscheinstelle gerne zur Verfügung:
Landratsamt Heilbronn
Sicherheit und Ordnung
Führerscheinstelle
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
E-Mail: fuehrerscheinstelle @landratsamt-heilbronn.de
Tel. 07131 / 994-450 (Infotelefon)