Ihr Wegweiser zu Bebauungsplänen im Verfahren
Bauleitplanverfahren
Das Bauleitplanverfahren regelt die Planung und Nutzung von Grundstücken in unserer Gemeinde. Es umfasst die Aufstellung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und anderen planungsrechtlichen Dokumenten, die sicherstellen, dass die Entwicklung von Jagsthausen im Einklang mit den Bedürfnissen der Bürger und den Zielen der nachhaltigen Stadtentwicklung steht.
Im Rahmen des Verfahrens haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu den Entwürfen der Pläne zu äußern und ihre Meinung einzubringen. Wir informieren Sie rechtzeitig über alle wichtigen Schritte und bieten Ihnen die Gelegenheit zur Beteiligung.
Für detaillierte Informationen und aktuelle Verfahren können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Berg" - Offenlegung
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gemeinde Jagsthausen
Ortsteil Olnhausen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Berg" gem. § 12 BauGB
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs
der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Jagsthausen hat in öffentlicher Sitzung am 02.10.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Berg" und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Olnhausen mit Datum vom 18.09.2025 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Olnhausen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,1 ha. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergeben sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan (JPEG-Bilddatei, 53,13 KB, 21.10.2025).
Ziel und Zweck der Planung
Am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Olnhausen ist ein Bauvorhaben zur Errichtung eines Wohngebäudes im Umfeld bereits bestehender Wohn- und Mischbebauung geplant. Das Plangebiet liegt momentan im Außenbereich. Zur Schaffung von Baurecht für das Bestandsgebäude und das Vorhaben ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Der Bebauungsplan dient zum einen der planungsrechtlichen Sicherung und zum anderen zur Wohnraumschaffung im Sinne einer Nachverdichtung im bestehenden Siedlungsgefüge des Ortsteils Olnhausen. Darüber hinaus wird der Bebauungsplan als vor-habenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, um das Bauvorhaben entsprechend der konkreten Planung zu realisieren.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Vorhaben- und Erschließungspläne, Geländeschnitt und der Begründung mit Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung, Fachbeitrag Artenschutz sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 27.10.2025 bis 28.11.2025 (jeweils einschließlich)
unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht:
https://www.jagsthausen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitverfahren
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Berg“ sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:
| Art der Informationen / Urheber | Inhalt | Schutzgut |
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| Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung und Bestandsplan Ingenieurbüro für Umweltplanung – Wagner+Simon Ingenieure vom 18.09.202 |
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| Fachbeitrag Artenschutz Ingenieurbüro für Umweltplanung – Wagner+Simon Ingenieure vom 18.09.2025 |
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| Stellungnahme Landratsamt Heilbronn vom 23.05.2025 |
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| Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart – Abt. Wirtschaft und Infrastruktur vom 19.05.2025 |
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| Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 21.05.2025 |
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Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,
- z.B. per E-Mail an simone.doerner(@)gemeinde.jagsthausen.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.
- schriftlich an die Gemeinde (Hauptstraße 3, 74249 Jagsthausen), oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus, 74249 Jagsthausen, Hauptstraße 3, 1. OG Foyer während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Jagsthausen, den 22.10.2025
gez. Roland Halter Bürgermeister
BP Am Berg - Umweltbezogene Stellungnahmen (PDF-Dokument, 795,86 KB, 24.10.2025)
BP Am Berg - Anlage 1a - Begründung (PDF-Dokument, 752,74 KB, 24.10.2025)
BP Am Berg - Anlage 2a - Bebauungsplan zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 1,18 MB, 24.10.2025)
BP Am Berg - Anlage 2b - Bebauungsplan textlicher Teil (PDF-Dokument, 340,82 KB, 24.10.2025)
BP Am Berg - Anlage 3a - VEP EG (PDF-Dokument, 179,27 KB, 24.10.2025)
BP Am Berg - Anlage 3b - VEP 1.OG (PDF-Dokument, 177,63 KB, 24.10.2025)
BP Am Berg - Anlage 3c - VEP 2.OG (PDF-Dokument, 176,33 KB, 24.10.2025)
BP Am Berg - Anlage 4 - Geländeschnitt (PDF-Dokument, 1,72 MB, 24.10.2025)
BP Am Berg - Anlage 5 - Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Dokument, 2,76 MB, 24.10.2025)
BP Am Berg - Behandlung Anregungen Frühzeitige Beteiligung (PDF-Dokument, 114,98 KB, 24.10.2025)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Berg" - Beteiligung der Öffentlichkeit
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gemeinde Jagsthausen
Ortsteil Olnhausen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Berg" gem. §12 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Jagsthausen hat in öffentlicher Sitzung am 27.03.2025 die Aufstellung des vor-habenbezogenen Bebauungsplans "Am Berg" gem. § 12 BauGB im Ortsteil Olnhausen beschlossen sowie den Planentwürfen mit Datum vom 24.02.2025 zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Olnhausen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,1 ha.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan (JPEG-Bilddatei, 239,27 KB, 02.06.2025).
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtli-chen Bauvorschriften und der Begründung sowie der Vorhaben- und Erschließungspläne und dem Geländeschnitt werden
vom 14.04.2025 bis 23.05.2025 (jeweils einschließlich)
im Rathaus der Gemeinde Jagsthausen zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Aus-legung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Gemeinde Jagsthausen (https://www.jagsthausen.de/buergerservice/bauen-wohnen) eingestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Olnhausen ist ein Bauvorhaben zur Errichtung eines Wohngebäudes im Umfeld bereits bestehender Wohn- und Mischbebauung geplant. Das Plangebiet liegt momentan im Außen-bereich. Zur Schaffung von Baurecht für das Bestandsgebäude und das Vorhaben ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Der Bebauungsplan dient zum einen der planungsrechtlichen Sicherung und zum anderen zur Wohnraumschaf-fung im Sinne einer Nachverdichtung im bestehenden Siedlungsgefüge des Ortsteils Olnhausen. Darüber hinaus wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, um das Bauvorhaben entsprechend der konkreten Planung zu realisieren.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
Jagsthausen, den 09.04.2025
Roland Halter
Bürgermeister
Anlage 2a - zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 1,05 MB, 02.06.2025)
Anlage 2b - textliche Teil (PDF-Dokument, 73,20 KB, 02.06.2025)
Anlage 3a - VEP EG (PDF-Dokument, 178,51 KB, 02.06.2025)
Anlage 3b - VEP 1. OG (PDF-Dokument, 176,85 KB, 02.06.2025)
Anlage 3c - VEP 2. OG (PDF-Dokument, 175,52 KB, 02.06.2025)
Anlage 4 - Geländeschnitt (PDF-Dokument, 1,72 MB, 02.06.2025)
Bebauungsplan "Burgwiesen 2. Änderung"
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
"Gewerbegebiet Burgwiesen - 2. Änderung"
Aufstellung mit Erlass von örtlichen Bauvorschriften
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Jagsthausen hatin öffentlicher Sitzung am 27.07.2023 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung "Gewerbegebiet Burgwiesen - 2. Änderung" Jagsthausen beschlossen, den Planentwürfen mit Datum vom 23.06.2023 zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben.
Der Änderungsbereich befindet sich am westlichen Ortsrand des Ortsteils Jagsthausen, nördlich der Hauptstraße und innerhalb des bestehenden Gewerbegebiets „Burgwiesen“.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan vom 23.06.2023.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung wird
vom 21.08.2023 bis 22.09.2023 (jeweils einschließlich)
im Rathaus Jagsthausen zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Ziel & Zweck der Planung
Durch die Bebauungsplanänderung soll die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, einen Teilbereich eines bestehenden Gebäudekomplexes in einem bisher festgesetzten Gewerbegebiet zu Wohnzwecken umzunutzen. Künftig soll hier eine gemischte Nutzung zwischen Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe entstehen. Es erfolgt daher die Ausweisung eines Mischgebiets. Ziel dabei ist die Bereitstellung von weiterem dringend benötigten Wohnraum für Saisonarbeitskräfte und Mitarbeiter eines lokalen expandierenden Unternehmens.
Ergänzend werden zwei angrenzende Bereiche in das Mischgebiet einbezogen, um auch hier eine erweiterte Perspektive für eine Wohnnutzung für die dort gelegenen Wohngebäude von Betriebsinhabern bzw. -leitern zu eröffnen.
Die Gemeinde Jagsthausen unterstützt die Umstrukturierung im Gewerbegebiet Burgwiesen, da so eine flächenschonende Schaffung von Wohnraum im Bestand ohne zusätzliche Flächeninanspruchnahme im Landschaftsraum realisiert wird.
Bei der in Abstimmung mit dem Landratsamt Heilbronn vorgenommen Abgrenzung des Änderungsbereiches für das Mischgebiet wurden die umgebenden bestehenden und geplanten gewerblichen Nutzungen im Umfeld berücksichtigt. Ein konfliktfreies Nebeneinander der gemischten und gewerblichen Nutzung kann dabei sichergestellt werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Jagsthausen, den 21.08.2023
Roland Halter
Bürgermeister
- 3908 BP Gewerbegebiet Burgwiesen 2. Änderung - Anlage 1 - Begründung (PDF-Dokument, 503,87 KB, 06.11.2024)
- 3908 BP Gewerbegebiet Burgwiesen 2. Änderung - Anlage 2a - Bebauungsplan zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 1,22 MB, 06.11.2024)
- 3908 BP Gewerbegebiet Burgwiesen 2. Änderung - Anlage 2b - Bebauungsplan textlicher Teil (PDF-Dokument, 51,20 KB, 06.11.2024)
