Bebauungspläne
Planübersicht
Der Bebauungsplan regelt die Art und Weise einer Bebauung für die im Geltungsbereich liegenden Grundstücke. Er gibt die wesentlichen Rahmendaten für eine Bebauung vor und ist wesentlicher Bestandteil einer geordneten Bebauung.
In der Gemeinde Jagsthausen bestehen Bebauungspläne für folgende Gebiete:
Jagsthausen
Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Stolzenhof"
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gemeinde Jagsthausen
Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Stolzenhof"
Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Erlass von örtlichen Bauvorschriften
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Jagsthausen hat in öffentlicher Sitzung am 25.04.2024 die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans "Photovoltaikanlage Stolzenhof" beschlossen sowie den Ent-wurf und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Jagsthausen mit Datum vom 04.04.2024 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Fläche grenzt im Südosten an die K 2328. Im Osten grenzen weitere landwirtschaftlich genutzte Wirtschaftswege sowie die Erddeponie von Jagsthausen an das Plangebiet an. Das Plangebiet ist neben den bestehenden Wirtschaftswegen von weiteren landwirtschaftlich genutzten Flächen und kleineren Waldflächen umgeben. Der „Stolzenhof“ befindet sich in etwa 40 m Entfernung nördlich zur Grenze des Plangebietes. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergeben sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Lageplan (PDF-Dokument, 3,00 MB, 13.05.2025)
Ziel und Zweck der Planung
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Photovoltaikanlage Stolzenhof“ sowie die Aufstel-lung der örtlichen Bauvorschriften ist ein beabsichtigtes Vorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-anlage. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Planung. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Der vorliegende Bebauungsplan beinhaltet die planungsrechtliche Sicherung eines Solarparks und ist damit Grundlage für seine Realisierung. Damit wird das Ziel der Steigerung der Erneuerbaren Energien (in Form von Photovoltaik) als Erfordernis des Klimaschutzes direkt berücksichtigt. Das Vorhaben an sich ist als eine Maß-nahme zur Bekämpfung des Klimawandels zu bewerten. Die Vorgaben und Ziele zum Klimaschutz sind berück-sichtigt bzw. Kerninhalt der Planung. Der Entwurf des Bebauungsplans "Photovoltaikanlage Stolzenhof" mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 16.05.2024 bis 23.06.2024 (jeweils einschließlich) unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Stolzenhof“ sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:
Link zum Öffnen der Stellungnahmen
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebau-ungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,
- z.B. per E-Mail (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift)
oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B. - schriftlich an die Gemeinde (Hauptstraße 3, 74249 Jagsthausen)
oder - mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleit-plan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Jagsthausen, den 23.05.2024
gez.
Roland Halter
Bürgermeister
Anlagen:
- 3861 BP PV Stolzenhof - Anlage 1a - Begründung (PDF-Dokument, 1,15 MB, 06.11.2024)
- 3861 BP PV Stolzenhof - Anlage 1b - Umweltbericht (PDF-Dokument, 718,10 KB, 06.11.2024)
- 3861 BP PV Stolzenhof - Anlage 2a - Bebauungsplan zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 2,95 MB, 06.11.2024)
- 3861 BP PV Stolzenhof - Anlage 2b - Bebauungsplan textlicher Teil (PDF-Dokument, 356,18 KB, 06.11.2024)
- 3861 BP PV Stolzenhof - Anlage 3a - Grünorderischer Beitrag (PDF-Dokument, 3,82 MB, 06.11.2024)
- 3861 BP PV Stolzenhof - Anlage 3b - Grünorderischer Beitrag - Bestandsplan (PDF-Dokument, 637,05 KB, 06.11.2024)
- 3861 BP PV Stolzenhof - Anlage 4 - Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Dokument, 3,52 MB, 06.11.2024)
- 3861 BP PV Stolzenhof - Anlage 5 - Natura 2000 Vorprüfung (PDF-Dokument, 1,28 MB, 06.11.2024)
- 3861 BP PV Stolzenhof - Anlage 6 - Natura 2000 Vorprüfung (PDF-Dokument, 1,15 MB, 06.11.2024)
- 3861 BP PV-Anlage Stolzenhof - Behandlung Anregungen Frühz Beteiligung (PDF-Dokument, 216,48 KB, 06.11.2024)
- 3861 BP PV-Anlage Stolzenhof - Umweltbezogene Stellungnahmen (PDF-Dokument, 2,44 MB, 06.11.2024)
Gartenstraße inkl. 1. Änderung
Mühläcker inkl. 1. Änderung
Mühlrain + Erweiterung und 1. Änderung
Bebauungsplan Mühlrain - textlicher Teil (PDF-Dokument, 205,79 KB, 15.05.2025)
Bebauungsplan Mühlrain - zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 7,16 MB, 15.05.2025)
Bebauungsplan Mühlrain Erweiterung - textlicher Teil (PDF-Dokument, 945,73 KB, 15.05.2025)
Bebauungsplan Mühlrain Erweiterung - zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 4,75 MB, 15.05.2025)
Rappen I, II und III
Bebauungsplan Rappen I - textlicher Teil (PDF-Dokument, 961,71 KB, 15.05.2025)
Bebauungsplan Rappen I - zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 2,22 MB, 15.05.2025)
Bebauungsplan Rappen II - textlicher Teil (PDF-Dokument, 1,47 MB, 15.05.2025)
Bebauungsplan Rappen II - zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 1,92 MB, 15.05.2025)
Bebauungsplan Rappen II Änderung - textlicher Teil (PDF-Dokument, 1,02 MB, 15.05.2025)
Bebauungsplan Rappen III - textlicher Teil (PDF-Dokument, 1,08 MB, 15.05.2025)
Bebauungsplan Rappen III - zeichnerischer Teil (Bannholz) (PDF-Dokument, 2,43 MB, 15.05.2025)
Bebauungsplan Rappen III - zeichnerischer Teil (Unterer Rappen) (PDF-Dokument, 2,46 MB, 15.05.2025)
Hofäcker
Gewerbegebiet Haussen
Mosig + Erweiterung und 1. Änderung
Bebauungsplan Mosig - textlicher Teil (PDF-Dokument, 967,00 KB, 15.05.2025)
Bebauungsplan Mosig - zeichenerischer Teil (PDF-Dokument, 3,24 MB, 15.05.2025)
Bebauungsplan Mosig 1. Änderung - textlicher Teil (PDF-Dokument, 1,35 MB, 15.05.2025)
Bebauungsplan Mosig 1. Änderung - zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 1,83 MB, 15.05.2025)
Mischgebiet Burgwiesen inkl. 1. Änderung
Sennenfelder Straße
Sennenfelder Straße II
Bebauungsplan Sennenfelder Straße II - textlicher Teil (PDF-Dokument, 5,43 MB, 15.05.2025)
Bebauungsplan Sennenfelder Straße II - zeichnerischer Teil 1 (PDF-Dokument, 2,05 MB, 15.05.2025)
Bebauungsplan Sennenfelder Straße II - zeichnerischer Teil 2 (PDF-Dokument, 2,06 MB, 15.05.2025)
Bebauungsplan Sennenfelder Straße II - zeichnerischer Teil 3 (PDF-Dokument, 1,67 MB, 15.05.2025)
Gewebegebiet Burgwiesen
Olnhausen
Winterhalde
Östlicher Ortsrand + Erweiterung
Vordere Hofstatt
Westlicher Ortsrand
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gemeinde Jagsthausen
Ortsteil Olnhausen
Bebauungsplan "Westlicher Ortsrand"
Inkrafttreten des Bebauungsplanes
sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Jagsthausen hat in öffentlicher Sitzung am 14.12.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Westlicher Ortsrand" sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in Verbindung mit § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Planbereich wird begrenzt:
im Westen: durch den offenen Landschaftsraum (Flst. Nr. 2058/1 und 2100),
im Norden: durch die Hörnlestraße (Flst. Nr. 10),
im Osten: durch innerörtliche Grünflächen (Flst. Nr. 2104 und 2106/2),
im Süden: durch die Widderner Straße (Flst. Nr. 54/4 und 2130).
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan (PDF-Dokument, 1,27 MB, 15.05.2025).
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Westlicher Ortsrand" einschließlich der Begründung sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften können im Rathaus der Gemeinde Jagsthausen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen. Dar-über hinaus wird die für die Festsetzung relevante, nicht öffentlich zugängliche Norm (DIN 4109-1) im Rathaus der Gemeinde Jagsthausen zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprü-che im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädi-gungsansprüchen wird hingewiesen.
Für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften wird auf § 215 BauGB hingewiesen. Danach werden unbeachtlich
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfah-rens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Jagst-hausen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württem-berg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Jagsthausen, den 07.02.2024
gez.
Roland Halter
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württem-berg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Jagsthausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
- Anlage 1 - Begründung (PDF-Dokument, 1,03 MB, 06.11.2024)
- Anlage 2a - Bebauungsplan zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 1,27 MB, 06.11.2024)
- Anlage 2b - Bebauungsplan textlicher Teil (PDF-Dokument, 177,07 KB, 06.11.2024)
- Anlage 3a - VEP Untergeschoss (PDF-Dokument, 169,23 KB, 06.11.2024)
- Anlage 3b - VEP Erdgeschoss (PDF-Dokument, 168,77 KB, 06.11.2024)
- Anlage 3c - VEP 1. und 2. Obergeschoss (PDF-Dokument, 166,89 KB, 06.11.2024)
- Anlage 3c - VEP 3. Obergeschoss (PDF-Dokument, 167,17 KB, 06.11.2024)
- Anlage 4 - Geländeschnitt (PDF-Dokument, 5,68 MB, 06.11.2024)
- Anlage 5a - Schallschutznachweis (PDF-Dokument, 1,11 MB, 06.11.2024)
- Anlage 5b - Schallschutznachweis nach DIN 4109 Lagepläne (PDF-Dokument, 1,42 MB, 06.11.2024)
- Anlage 6 - Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Dokument, 3,93 MB, 06.11.2024)
- Anlage 7 - Betrachtung der Umweltbelange (PDF-Dokument, 1,58 MB, 06.11.2024)
- Anlage - Hinweise zur DIN 4109 (PDF-Dokument, 20,83 KB, 06.11.2024)
- Anlage - Behandlung Anregungen Offenlegung (PDF-Dokument, 120,73 KB, 06.11.2024)
- Anlage - Satzungsblatt (PDF-Dokument, 8,53 KB, 06.11.2024)
Steinich
Gemeinde Jagsthausen Ortsteil Olnhausen
Bebauungsplan „Steinich“
Inkrafttreten des Bebauungsplans sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Jagsthausen hat in öffentlicher Sitzung am 2905.2024 den Bebauungsplan „Steinich“ sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften in Verbindung mit § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Planbereich wird begrenzt:
im Westen: durch die Straße „Am Sonnenrain“ und Baugebiet „Östlicher Ortsrand“
im Norden: durch die Flst. Nr. 2372, 2373
im Osten: durch die Flst. Nr. 2375, 2381
im Süden: durch die Flst. Nr. 1350/1, 1351/1, 1352 (Winterhalde), 2383
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
Der Bebauungsplan sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan „Steinich“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften können im Rathaus der Gemeinde Jagsthausen während der üblichen Dienststunden sowie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Jagsthausen www.jagsthausen.de/buergerservice/bauen-wohnen eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften wird auf § 215 BauGB hingewiesen. Danach werden unbeachtlich
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Jagsthausen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Jagsthausen, 12. Juni 2024
gez. Roland Halter, Bürgermeister
- Anlage 1a - Begründung (PDF-Dokument, 1,29 MB, 06.11.2024)
- Anlage 1b - Umweltbericht (PDF-Dokument, 731,18 KB, 06.11.2024)
- Anlage 2a - Bebauungsplan zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 1,24 MB, 06.11.2024)
- Anlage 2b - Bebauungsplan textlicher Teil (PDF-Dokument, 547,97 KB, 06.11.2024)
- Anlage 3 - Städtebaulicher Entwurf (PDF-Dokument, 1,28 MB, 06.11.2024)
- Anlage 4 - Geländeschnitt Anlage (PDF-Dokument, 2,94 MB, 06.11.2024)
- 5a - Grünordnerischer Beitrag (PDF-Dokument, 2,52 MB, 06.11.2024)
- Anlage 5b - Grünordnerischer Beitrag Lageplan (PDF-Dokument, 1,26 MB, 06.11.2024)
- Anlage 6 - Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Dokument, 4,95 MB, 06.11.2024)
- Behandlung Anregungen Erneute Offenlegung (PDF-Dokument, 110,47 KB, 06.11.2024)
- Behandlung Anregung Offenlegung (PDF-Dokument, 150,07 KB, 06.11.2024)
- Satzungsblatt (PDF-Dokument, 8,52 KB, 06.11.2024)
- Zusammenfassende Erklärung (PDF-Dokument, 31,73 KB, 06.11.2024)
Ansprechpartnerin:
Simone Dörner
Amtsleiterin
Telefonnummer: 07943 9101-31
Faxnummer: 07943 9101-50
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