Sitzungsberichte
Berichte der Gemeinderatssitzungen
Bleiben Sie informiert über die Arbeit des Gemeinderats. Hier finden Sie die Berichte der vergangenen Sitzungen – transparent, nachvollziehbar und aktuell. Entdecken Sie, welche Themen in Ihrer Gemeinde diskutiert und beschlossen wurden.
Gemeinderatssitzung vom 08.05.2025
Bericht zur Gemeinderatssitzung am 08. Mai 2025
1. Wohnbaugebiet „Steinich“ in Olnhausen;
Vergabe der Bodenordnung
Die weiteren Vorbereitungen zur Erschließung des Wohnbaugebietes „Steinich“ Olnhausen Bauabschnitt 1 laufen derzeit an mehreren Stellen parallel. Zielsetzung wäre der Beginn von Tiefbauarbeiten in der zweiten Jahreshälfte 2025. Der Vorsitzende zeigt dem Gemeinderat mit einigen allgemeinen Hinweisen den aktuellen Stand auf:
Die Vergrämungsarbeiten im Zuge des Natur- und Umweltschutzes durch das Ingenieurbüro Wagner & Simon sind im Gange und bereits weit fortgeschritten.
Die Ausschreibungsunterlagen für den Tiefbau sind soweit in der Vorbereitung, wie IFK Ingenieure GmbH dies zum jetzigen Planungsstand vorbereiten kann.
Das Beweissicherungsverfahren zum Ausbau der Erschließungsstraße (Verlängerung Sonnenhalde) ist beauftragt.
Die wasserrechtliche Genehmigung für das Baugebiet und das Regenrückhaltebecken steht noch aus. Dies hat unmittelbar Auswirkungen auf die Ausschreibung.
Im Vorfeld der Erschließung für den Bauabschnitt 1 müssen die jetzigen Flurstücke dieses Abschnittes zerlegt werden. Anschließend werden nach erfolgten Tiefbauarbeiten die Baugrundstücke abgemarkt, grundbuchrechtlich neuangelegt und das Kataster fortgeführt.
Dies erfolgt durch ein Vermessungsbüro.
Das Vermessungsbüro Schwing, Hecht und Dr. Neureither aus Mosbach arbeitet schon jahrzehntelang in allen Wohnbaubereichen wie z.B. Östlicher Ortsrand in Olnhausen, Am Römerbrunnen und Sennenfelder Straße in Jagsthausen vertrauensvoll mit der Gemeinde Jagsthausen zusammen.
Die Gesamtkosten für die grundbuchmäßige Neubildung der Grundstücke als Grundlage für mögliche Grundstücksverkäufe belaufen sich auf brutto 62.021,96 €. Für die Abmarkung der Grundstücke vor Ort nach Abschluss der Tiefbauarbeiten belaufen sich die Kosten auf 21.772,24 € brutto.
Diese Kosten in Höhe von 83.794,20 € könnten im Rahmen des Erschließungsvertrages mit der LBBW abgerechnet werden, würden in den Kredit fließen und dort Volumen verbrauchen. Aufgrund der aktuell ordentlichen Liquiditätslage der Gemeinde schlägt die Verwaltung vor, diese Kosten direkt zu beauftragen und so die Kreditermächtigung bei der LBBW zu schonen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Bodenordnung einschließlich der Abmarkung des 1. Bauabschnitts des Wohnbaugebietes Steinich, Olnhausen, zum Angebotspreis von 83.794,20 € brutto an das Vermessungsbüro Schwing, Hecht & Dr. Neureither, Mosbach.
2. Wasserversorgung Jagsthausen;
Austausch Wasserleitungen in der Lindenstraße, Hörnlestraße und Bahnhofstraße – Entwicklung der Kosten
Die Sanierungsmaßnahmen der Wasserleitungen in der Linden-, Hörnle- und Bahnhofstraße sind fast abgeschlossen. In der Linden- und Hörnlestraße im Olnhausen konnte die Maßnahme Mitte April fertiggestellt werden. Die Bahnhofstraße wurde Anfang April begonnen und befindet sich kurz vor der Fertigstellung.
Der Auftrag belief sich insgesamt auf 371.141,60 €.
Im Zuge des Baufortschritts sind in der Lindenstraße noch Nachträge in Höhe von insgesamt 56.525,00 € für einen zusätzlich herzustellenden Absturz im Kanal sowie einige defekte Übergangsstücke hinzugekommen.
In der Hörnlestraße sind Nachträge wegen Mehrmengen aufgrund der zu dünnen Asphaltdecke eingegangen.
Weiterhin wurde im Hinblick auf die zukünftige Erschließung des Baugebiets „Westlicher Ortsrand“ ein Entwässerungskanal soweit in der Hörnlestraße mit verlegt, so dass bei einer späteren Erschließung des Geschosswohnungsbaus „Westlicher Ortsrand“ der durch das Grundstück führende Kanal entfernt werden kann.
Diese Gelegenheit war unbedingt zu nutzen.
Außerdem musste der Hausanschluss eines Anwohners erneuert werden, da die Lage unbekannt war. Die Mehrkosten belaufen sich hier auf insgesamt 38.080,00 €.
In der Bahnhofstraße hat sich herausgestellt, dass der Kanal auf einer Länge von 20 m teilweise völlig zusammengebrochen ist und weitere 22 m in einem desolaten Zustand sind. Die Mehrkosten für den Austausch des Kanals betragen insgesamt 23.205,00 €. In diesem Zug sollten auch ca. 10 m Wasserleitung erneuert werden. Die Kosten liegen hier bei voraussichtlich 6.000 €.
Insgesamt entstehen unabwendbare Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich 123.810,00 €.
Im Jahr 2024 sind bereits zwei Abschläge in Höhe von insgesamt 160.000 € angefallen. Für das Jahr 2025 sind Mittel in Höhe von insgesamt 300.000 € eingestellt, sodass in Summe 460.000 € finanziert sind, dies vorausschauend, da die Verwaltung sich sicher war, unliebsame Überraschungen zu erleben.
Da sich die Maßnahme derzeit auf 494.951,60 € summiert, werden die restlichen Mittel über den Nachtrag finanziert. Im Bereich der Wasserversorgung kann noch die Vorsteuer in Höhe von ca. 19.000 € abgezogen werden, was die Mehrkosten mindert.
Der Gemeinderat nimmt die Vorgehensweise zustimmende zur Kenntnis.
3. Bauanträge
Es lagen keine Bauanträge vor.
Gemeinderatssitzung vom 27.03.2025
Bericht zur Gemeinderatssitzung am 27. März 2025
1. Netzdialog – Jahresbericht der Netze-BW
Als Stromnetzbetreiber ist die Netze BW mit der Gemeinde Jagsthausen sehr stark verbunden.
Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Netze BW und Kommunen ist besonders wichtig, um die Energiewende gemeinsam voranzubringen und eine sichere, zukunftsfähige Infrastruktur zu gewährleisten.
Deshalb berichtet Bernhard Ries, Regionalmanager Verteilnetz der Netze BW, über die aktuelle Situation im Stromnetz von Jagsthausen und die Herausforderungen der Zukunft. Neben den betrieblichen Themen wie Versorgungssicherheit werden die getätigten und geplanten Investitionen in die Versorgungsnetze in und um Jagsthausen vorgestellt. Ebenso wird die Entwicklung der erneuerbaren Energien vor Ort und die Entwicklung bzw. die Auswirkung der Energiewende und Elektromobilität auf die Netze erläutert.
Herr Ries führt aus, dass innerhalb der EnBW die Netze BW für das örtliche Verteilnetz zuständig ist. Es handelt sich hierbei um ein reguliertes Netzgeschäft um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Weiterhin führt die Netze BW netznahe Dienstleistungen aus.
Netze BW hat ca. 5.400 Mitarbeiter und ca. 600 Auszubildende. Sie betreuen u.a. 96.295 km Stromnetze mit 2,33 Mio Kunden, sowie 5.325 km Gasleitungen und in Stuttgart auch 2.573 km Wasserleitungen.
Jagsthausen wird über den Netzbetrieb in Ingelfingen betreut. Hierüber wurden ca. 9.785.000 kWh verteilt.
In der Gemeinde Jagsthausen gibt es 61 km Stromnetz. Davon 21,6 km Mittelspannungsleitungen, davon 56,5 % als Erdkabel und 39,4 km Niederspannungsleitungen, davon 83,3 % Erdkabel. Von insgesamt 747 Haushalten sind 523 verkabelt.
Das gesamte Netz wird über die modernste und sicherste Leitstellentechnik in Heilbronn überwacht. Dies bedeutet Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Versorgungssicherheit rund um die Uhr über alle Spannungsebenen. Dadurch kann auch mehr Transparenz der Energieflüsse im Netz erlangt werden und somit aktive und vorausschauende Sicherungsmaßnahmen zur Energieversorgung ergriffen werden.
Die meisten Störanlässe im Mittelspannungsnetz sind auf Erd- und Baggerarbeiten (30,5 %) und atmosphärische Einwirkungen (36,7 %), wie Sturm, Blitzeinschlag oder Starkregenereignisse zurückzuführen. Die Ausfallzeit von 11,8 Minuten im Jahre 2024 liegt in etwas im Bundesdurchschnitt.
In den Jahren 2020 bis 2024 wurden ca. 1.500.000 Euro z.B. in Erneuerungsmaßnahmen von Nieder- und Mittelspannungsleitungen, wie Verkabelung und Abbau Freileitungen, sowie in neue Umspannstationen und die Erschließung von Baugebieten investiert.
In naher Zukunft wird die 20-kV-Verkabelung aufgrund EEG zwischen Jagsthausen Umspannstation Bergwaldstraße, geplanter Umspannstation Stolzenhof und der Umspannstation Aussiedlung Hartmann verkabelt. In diesem Zug werden 2000 m 20-kV-Kabel verlegt und es erfolgt die Demontage von 1.500 m 20 kV-Freileitung. Das Investitionsvolumen beträgt ca. 600.000 Euro.
Im Herbst 2025 wird in der Nähe des Busparkplatzes das neue 20-kV-Schaltwerk errichtet. Für die neue Trasse müssen ca. 6 km 20-kV-Leitungen neu verlegt werden. In diesem Zuge werden noch ca. 1,9 km 0,4 kV-Kabel verlegt, insbesondere durch die Verkabelung von 50 Feileitungshausanschlüssen. Die Investitionssumme beträgt 1.700.000 Euro.
In Bezug auf Erneuerbare Energien waren 2023 insgesamt 169 Photovoltaikanlagen installiert mit einer Leistung von 2,048 MW.
Durch die Einspeisung kann der Strombedarf zu ca. 25 % gedeckt werden. Allerdings steigt die Stromeinspeisung kaum an, da viele Haushalte die Stromerzeugung zur Eigennutzung verwenden.
Der Strombedarf ist in den letzten drei Jahren leicht rückläufig.
In der Gemeinde Jagsthausen sind bereits 33 Wärmepumpen installiert, der Anteil an Wärmepumpen wird in den nächsten Jahren weiter steigen und somit Auswirkungen auf den Strombedarf haben. Auch die E-Mobilität wird weiter zunehmen.
Die Energie-, Mobilitäts- und Wärmewende findet im Verteilnetzt statt. Die Komplexität im Verteilnetz steigt stetig an. Neue Stromsensoren liefern bereits heute an einigen Stationen Echtzeitdaten des Stromkreies und unterstützen dadurch die Steuerung des Strombedarfs. Der Investitionsbedarf bis zum Jahr 2045 ist hoch und betrifft alle Kommunen und Netzbetreiber.
Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Berg“ im Ortsteil Olnhausen
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Berg“
- Billigung des Vorentwurfs und Freigabe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sowie zur Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 (2) BauGB
- Empfehlung zur Aufnahme des Änderungsbereiches in die 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2040 der vVG Möckmühl
Frau Cunningham vom Ingenieurbüro IFK aus Mosbach führt aus, dass der Eigentümer der Flst.Nr. 1937 und 1937/1 den bereits abgerissenen Schweinestall und Holzschuppen langfristig durch einen Neubau ersetzen möchte. Dabei soll ein zweigeschossiger Bau mit zwei Garagen und angegliedertem Gartenhaus sowie darüber liegender Terrasse mit Wintergarten und einem daran anknüpfenden Wohngebäude mit Flachdach errichtet werden. Das bestehende Wohngebäude (Whs. 36) bleibt erhalten und wird planungsrechtlich gesichert.
Die bestehenden Gehölzstrukturen im Norden des Plangebietes werden zum Erhalt vorgesehen und durch ein weiteres Pflanzgebot ergänzt.
Das Plangebiet liegt momentan im Außenbereich. Zur Schaffung von Baurecht für das Bestandsgebäude und das Vorhaben ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Der Bebauungsplan dient zum einen der planungsrechtlichen Sicherung und zum anderen zur Wohnraumschaffung im Sinne einer Nachverdichtung im bestehenden Siedlungsgefüge des Ortsteils Olnhausen. Darüber hinaus wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, um das Bauvorhaben entsprechend der konkreten Planung zu realisieren.
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB im Normalverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.
Der Planvorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung sowie die Vorhaben- und Erschließungspläne sowie der Geländeschnitt lagen dem Gemeinderat zum Beschluss vor.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Berg“. Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Abgrenzungsplan vom 12.02.2025, gefertigt vom Ingenieurbüro IFK-Ingenieure.
Weiterhin billigt der Gemeinderat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Berg“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung sowie die Vorhaben- und Erschließungspläne in der Fassung vom 24.02.2025 und gibt diese für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie der Nachbarkommunen gem. § 2 (2) BauGB frei.
Der Gemeinderat empfiehlt dem vVG Möckmühl, den Änderungsbereich in die 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2040 aufzunehmen.
3. Familienzentrum Jagsthausen;
„Schallschutzmaßnahmen“ für das Bauzimmer im Familienzentrum; Beschluss
Das Bauzimmer ist im Familienzentrum von den Aktivitäten das lauteste Zimmer. Der Schall wird in diesem Zimmer von den Wänden hin und her geworfen und ist für diejenigen Kolleginnen, die dort den gesamten Tag verbringen unerträglich. Schon seit längerer Zeit ist die Verwaltung daran, eine Lösung zu finden.
Es wurde ein Haushaltsansatz im Haushalt 2025 gebildet.
Ende Februar war ein Vertreter der Firma Kraft vor Ort und hat sich die Situation angesehen und ein passendes Angebot erstellt:
In der Decke werden nun 48 Platten ausgetauscht und an den Wänden insgesamt an 4 Positionen Wabenplatten angebracht. Die Firma Kraft verspricht eine angenehme Akustik durch besonders hohe Schallabsorption von 80 – 95 %. Gleichzeitig haben die Platten einen Wärmeleistungsfaktor von 76 % und unterstützen dadurch den Erhalt der Raumtemperatur - sie sind somit hitze- und kälteregulierend. Die Platten sind brandschutzgeprüft und mit der Brandschutzklasse B1 schwer entflammbar zertifiziert.
Da auf dem Haushaltsansatz bereits diverse Kleinaufträge und ein Auftrag mit div. Klemmschutzmaßnahmen gebucht wurde, reicht der Haushaltsansatz für den Schallschutz nicht mehr aus. Der Haushaltsansatz wird im Nachtragshaushalt entsprechend erhöht.
Da die Lieferfrist 10 Wochen beträgt hat die Verwaltung den Auftrag bereits erteilt, da die Verwaltung gerne der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und den Kindern so schnell wie möglich nachkommen will.
Die Zuständigkeit des Bürgermeisters für überplanmäßige Ausgaben wird mit dem Auftrag überschritten, so dass eine nachträgliche Zustimmung des Gemeinderats erforderlich ist.
Der Gemeinderat stimmt nachträglich einstimmig der „Schallschutzmaßnahme“ im Bauzimmer des Familienzentrums zu.
Der Auftrag ergeht an die Firma Kraft zum Angebotspreis von 8.096,40 € brutto.
Die überplanmäßigen Kosten werden im Nachtragshaushalt 2025 finanziert.
4. Gemeindebauhof Jagsthausen;
Anschaffung einer Mähraupe; Beschluss
Der Bauhof hat im Rahmen seiner Aufgaben auch zahlreiche Mäharbeiten zu erledigen.
Um die Mäharbeiten in unwegsamen Gelände leichter und vor allem auch sicherer zu machen, soll eine Mähraupe angeschafft werden.
Die Mähraupe wird per Fernbedienung gesteuert und kann auch in Hanglagen sicher fahren.
Die Firma Unkauf, von der die Mähraupe seither ausgeliehen wurde, hat der Gemeinde ein Kaufangebot in Höhe von insgesamt 21.420 € (brutto) gemacht.
Das Gerät ist Baujahr 2021, Ketten und Messersatz sind erneuert und der Kundendienst ist durchgeführt. Auch der Motor wurde noch ausgetauscht.
Der Bauhof befürwortet den Erwerb, da dies eine erhebliche Arbeitserleichterung darstellt.
Im Haushaltsplan 2025 sind Mittel in Höhe von 22.000 € bereitgestellt.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Erwerb der gebrauchten Mähraupe „Timan RC 1000“ von der Firma Eugen Unkauf GmbH & Co. KG aus Abstatt zum Angebotspreis von 21.420 € zu.
5. Wasserversorgung Jagsthausen;
Innensanierung Wasserturm Edelmannshof
Da der Wasserbehälter an einigen Stellen undicht ist und Wasser durchlässt, gibt es immer wieder feuchte Stellen im Wasserturm. Ein weiteres Problem ist die Kondensatbildung im oberen Bereich des Wasserbehälters, die durch konstruktive und geometrische Wärmebrücken entstehen. Dadurch fällt im Gebäude immer wieder Kondensat an und es kommt so auch zur Schimmelpilzbildung.
Eine Revision der Wasserkammer ist nicht möglich, da es im Wasserturm nur eine Kammer gibt und die versorgten Höfe und Landwirte auf das Wasser angewiesen sind.
Die befallenen Oberflächen sollen im Zuge der Innensanierung behandelt werden und mit einer Antikondensationsbeschichtung versehen werden, um zukünftig die Kondensatbildung zu vermeiden. Weiterhin soll eine Feuchtesanierung der Betonwand im Revisionsschacht am Wasserbehälter durchgeführt werden. Außerdem soll ein Luftentfeuchter eingebaut werden.
Die beiden Sanierungsangebote durch die Firma Thonig (Die Thonigs) belaufen sich auf insgesamt 11.142,50 € (netto), der Luftentfeuchter auf 860,00 €.
Das Angebot der Betonsanierung summiert sich auf 2.407,00 Euro netto und beinhaltet die Sanierung der Betonfassade und der Fensterlaibungen.
In Summe belaufen sich die Angebote auf insgesamt 14.409,50 Euro. Im Laufe der Maßnahme können auch noch weitere Mängel auftauchen, die ggfs. ebenfalls erledigt werden sollten.
Haushaltsmittel für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens sind in Höhe von insgesamt 80.000 € vorhanden, von denen bisher ca. 3.500 € bewirtschaftet sind.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Innensanierung des Wasserturms Edelmannshof durch die Firma Thonig sowie der Betonsanierung und dem Einbau eines Luftentfeuchters in Höhe von insgesamt 14.409,50 € zu.
6. Bauanträge
Es lagen keine Bauanträge vor.
Gemeinderatssitzung vom 20.02.2025
Bericht zur Gemeinderatssitzung am 20. Februar 2025
1. Bestätigung Feuerwehrkommandant nach Wechsel durch den Gemeinderat nach § 8 Absatz 2 Feuerwehrgesetz (FWG); Beschluss
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Jagsthausen am 13.12.2024 die Wahl der Kommandanten anstand.
Der Gesamtkommandant Karlheinz Feinauer stand nicht mehr zur Wiederwahl. Daniel Zethmeyer wurde mit großer Mehrheit neu gewählt. Abteilungskommandant Sven Gärtner stellte sich erneut zur Wahl und wurde mit großer Mehrheit gewählt.
Dies war ein ermutigender Vertrauensbeweis für beide Kommandanten im Hinblick auf die kommenden 5 Jahre.
Aufgrund § 8 Feuerwehrgesetz sind die Kommandanten vom Gemeinderat zu bestätigen und nach erfolgter Bestätigung durch den Bürgermeister zu bestellen.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig nach § 8 Feuerwehrgesetz seine Zustimmung zur Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Jagsthausen, Herr Daniel Zethmeyerr und zur Wahl des Abteilungskommandanten der FFW Abteilung Olnhausen, Herrn Sven Gärtner.
2. Generelle Fortschreibung Flächennutzungsplan 2040 – Herausnahme Baugebiet in Jagsthausen; Beschluss
Der Vorsitzende informiert, dass in der 1. Offenlage der Generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 erhebliche Bedenken des Regionalverbands gegen den Flächenbedarf der Gemeinde Jagsthausen, aber auch anderer Kommunen geäußert wurde.
Um das Verfahren des Flächennutzungsplans nicht weiter zu gefährden einigten sich die Kommunen mit dem Regionalverband insoweit, dass die beantragten Flächen zurückgezogen werden und zu einem späteren Zeitpunkt bei einer der Fortschreibungen erneut beantragt werden können.
Somit kann relativ schnell eine Planungsreife erreicht werden, damit die Freiflächenphotovoltaikanlagen in einigen Kommunen genehmigt werden können.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass das beantragte Baugebiet in Jagsthausen zunächst aus der Generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2024 herausgenommen wird und zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragt wird.
3. Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 – 2019; Unterrichtung des Gemeinderats über das wesentliche Ergebnis
Die Fachbeamtin für das Finanzwesen informiert, dass die Stabstelle für Kommunales und Prüfung im Landratsamt Heilbronn mit Schreiben vom 28.01.2025 den Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2017-2019 übersandt hat.
Der Gemeinderat ist nach § 114 Abs. 4 GemO über das wesentliche Ergebnis der Prüfung zu unterrichten:
Die Buchführung gab nur zu wenigen Beanstandungen Anlass. Die einzelnen Rechnungsbeträge sind im Allgemeinen sachlich richtig gebucht und begründet. Die Bücher sind ordnungsgemäß geführt und gesichert. Das Belegwesen ist geordnet.
Es kann somit bestätigt werden, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Der gute Gesamteindruck wurde durch die offene, unterstützende Zusammenarbeit ergänzt.
Die Prüfung hat darüber hinaus keine wesentlichen Feststellungen ergeben, dass das in den Jahresrechnungen 2017-2019 dargestellte Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde Jagsthausen nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
Die Verwaltung hat bis zum 31.07.2025 das Erforderliche zu veranlassen und zu den Prüfungsbemerkungen Stellung zu nehmen.
Der Gemeinderat nimmt das wesentliche Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis.
4. Bekanntgabe nicht-öffentliche Beschlüsse aus dem Jahr 2024
Der Vorsitzende verliest die Beschlüsse aus nicht-öffentlichen Sitzungen aus dem Jahr 2024.
Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.
5. Annahme von Spenden aus dem Jahr 2024
Der Vorsitzende verliest die Spenden, die im Jahr 2024 für einzelne Gemeindeeinrichtungen eingegangen sind.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Annahme der Spenden zu.
6. Bauanträge
Der Gemeinderat stimmt einstimmig einem Bauantrag zu.