Herzlich Willkommen
in der Heimat des Ritters Götz von Berlichingen

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Jagsthausen ist bemüht, ihr Internetangebot in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gemeindeeigene Homepage www.jagsthausen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Homepage ist grundsätzlich bis auf die unter Punkt 2 genannten Seiten mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte
Nachstehend aufgeführte Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht barrierefrei:
Broschüren und PDF-Dateien: Derzeit teilweise noch nicht barrierefrei sind einige Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden jedoch nach und nach umgewandelt. Neu hinzukommende Inhalte werden barrierefrei gestaltet.
Online-Karten: Derzeit sind die Onlinekarten (wie z. B. Wanderkarten, Ortspläne etc.) nicht barrierefrei.
Gebärdensprache: Dieser Bereich ist derzeit nicht umsetzbar.
Filme/Videos: Die Barrierefreiheit von Filmen und Videos ist derzeit nicht umsetzbar.
Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt und beruht auf Selbstüberprüfung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.04.2023 überprüft.

4. Barrieren melden: Kontakt zu Ansprechpartnern
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse info*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@gemeinde.jagsthausen.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
Kontaktdaten der zuständigen Stelle:
Gemeinde Jagsthausen
Lea Klappenecker
Hauptstraße 3
74249 Jagsthausen
Telefon: 07943 / 9101-0
E-Mail: lea.klappenecker*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@gemeinde.jagsthausen.de 

5. Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich per E-Mail an die Gemeinde Jagsthausen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Falls die Gemeinde Jagsthausen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Behindertenbeauftragte im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Stephanie Aeffner
Landes-Behindertenbeauftragte
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 279-3360
E-Mail: Poststelle*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@bfbmb.bwl.de 
Homepage: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte