Herzlich Willkommen
in der Heimat des Ritters Götz von Berlichingen

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Änderung in der Landesbauordnung Baden-Württemberg

Änderung in der Landesbauordnung Baden-Württemberg

Die Landesbauordnung wurde geändert. Ab sofort sind baurechtliche Anträge und Anzeigen im Kenntnisgabeverfahren nicht mehr über das Bürgermeisteramt Jagsthausen, sondern direkt beim Landratsamt Heilbronn - Untere Baurechtsbehörde einzureichen. Außerdem erfolgt künftig eine Begrenzung der Nachbarbenachrichtigung auf die Fälle, in denen Nachbarn tatsächlich unmittelbar betroffen sind, also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen künftig vom Bauherrn ausdrücklich beantragt werden.

Die Gemeindeverwaltung