Vorbemerkung
Gemäß § 965 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat, wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Zur Erstellung einer entsprechenden Fundanzeige werden personenbezogene Daten erhoben.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Gemeindeverwaltung Jagsthausen
Hauptstraße 3
74249 Jagsthausen
Telefon 07943 / 9101-00
E-Mail: info*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@gemeinde.jagsthausen.de
Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz
Komm.ONE AöR
Krailenshaldenstraße 44
70469 Stuttgart
Telefon 0711 / 8108-14444
E-Mail: datenschutz*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@gemeinde.jagsthausen.de
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Datenerfassung und Datenverarbeitung erfolgt gemäß den §§ 965 bis 977 BGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e der DSGVO sowie bei Rückgaben beziehungsweise Auskünften an den Empfangsberechtigten auf der Grundlage der Einwilligung des Finders entsprechend Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung.
Sie dient der Erstellung einer Fundanzeige und der Durchsetzung der Fundrechte des Finders gemäß § 970 BGB (Ersatz von Aufwendungen), § 971 BGB (Finderlohn), § 972 BGB (Zurückbehaltungsrecht) und § 973 BGB (Eigentumsübergang).
Kategorien von Empfängern von personenbezogen Daten
a) Auftragsdatenverarbeitung (Artikel 28 DSGVO)
Die Gemeinde Jagsthausen verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Anzeige und Ausgabe von Fundsachen.
b) Datenübermittlung
Die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt an
- das Polizeirevier Möckmühl bei aufgefundenen Fahrrädern zwecks Abgleich mit der Fahndungsliste beziehungsweise bei aufgefundenem Diebesgut,
- die ausstellenden beziehungsweise zuständigen Behörden aufgefundener Dokumente,
- andere Fundbehörden bei Weiterleitung der Fundsachen,
- die zuständigen Gerichte in Einzelfällen.
Im Falle der Einwilligung des Finders erhält außerdem der Verlierer die Kontaktdaten des Finders. Bei minderjährigen Empfangsberechtigten beziehungsweise Finderinnen oder Finder werden grundsätzlich die gesetzlichen Vertreter in Kenntnis gesetzt.
Dauer der Speicherung
Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt für die Dauer von 5 Jahren nach Rückgabe an den Empfangsberechtigten beziehungsweise nach erfolgter Verwertung der nichtabgeholten Fundsache. Nach Ablauf der Frist werden die Daten automatisch gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO)
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßigen hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b, c und d DSGVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
Widerrufsrecht bei Einwilligungen
Die erteilte Einwilligung zur Weitergabe der personenbezogenen Daten des Finders an den Verlierer kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.
Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.