Herzlich Willkommen
in der Heimat des Ritters Götz von Berlichingen

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Fundsachen

Etwas gefunden?

Fundgegenstände sind beim Fundbüro der Gemeindeverwaltung Jagsthausen abzugeben.

Für die Fundanzeige werden folgende Angaben benötigt:

-       Angaben zum Finder
-       Fundort
-       Fundzeit

Die Fundsache wird auf der Fundanzeige genau beschrieben. Bei Fundfahrrädern und Mobiltelefonen werden die Angaben zum Abgleich an die Polizei weitergeleitet.

 

Kontaktzeiten:
Öffnungszeiten des Rathauses

Gemeinde Jagsthausen
Bürgerbüro/Fundbüro
Ansprechpartner: Carmen Blattert
Hauptstr. 3
74249 Jagsthausen
Tel.: 07943 / 9101-0 oder -10
E-Mail: info*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@gemeinde.jagsthausen.de
E-Mail: carmen.blattert*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@gemeinde.jagsthausen.de

Etwas verloren?

Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie sich beim Fundamt der Gemeindeverwaltung Jagsthausen erkundigen, ob der Gegenstand abgegeben wurde.

Kann bei einer abgegebenen Fundsache ein Name oder eine Adresse ermittelt werden, erfolgt eine Benachrichtigung des/der Eigentümer/in.

Wurde der Gegenstand in einem Bus oder in der Bahn verloren, dann sollten Sie zuerst beim zuständigen Busunternehmen oder der Bahn nachfragen:

  • Heilbronner • Hohenloher • Haller Nahverkehr GmbH (HNV), Olgastraße 2, 74072 Heilbronn, Tel. 07131 / 8 88 86-0
  • Deutsche Bahn, Fundservice-Hotline, Tel. 0900 / 1990599

Sollte der gesuchte Gegenstand nach genauer Beschreibung als Fundsache ermittelt werden und ein entsprechender Nachweis kann vorgelegt werden, kann die Fundsache ausgehändigt werden.

Bei Autoschlüsseln ist ein Eigentumsnachweis notwendig (z. B. Vorlage der Fahrzeugpapiere mit Schlüssel-Nr.).

Bei Fahrrädern muss die genaue Beschreibung erfolgen und Angaben zur Rahmennummer gemacht bzw. der Kaufvertrag vorgelegt werden.

Bei Mobiltelefonen muss die IMEI-Nummer angegeben bzw. der Kaufvertrag vorgelegt werden.

Der Verlust/der Diebstahl von Ausweisdokumenten ist im Bürgerbüro Tel. 07943/91010 bzw. bei der Polizei anzuzeigen. Bei Ausweisen mit eingeschalteter Online-Funktion ist die Sperrhotline: 116 116 anzurufen.

Der Verlust/der Diebstahl von EC- oder Kreditkarten ist dem jeweiligen Kreditinstitut bzw. der Polizei mitzuteilen. Hier gilt ebenfalls die Sperrhotline: 116 116.

 

Kontaktzeiten:
Öffnungszeiten des Rathauses

Gemeinde Jagsthausen
Bürgerbüro/Fundbüro
Ansprechpartner: Carmen Blattert
Hauptstr. 3
74249 Jagsthausen
Tel.: 07943 / 9101-0 oder -10
E-Mail: info*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@gemeinde.jagsthausen.de
E-Mail: camen.blattert@gemeinde.jagsthausen.de

Aufbewahrung von Fundsachen

Aufbewahrungsfristen:

  • 6 Monate

Lebensmittel und stark verschmutzte, gesundheitsgefährdende, geruchsintensive und beschädigte Gegenstände werden nicht aufbewahrt und sofort vernichtet.

Sollte sich der Eigentümer einer Fundsache nach 6 Monaten nicht gemeldet haben, kann der Finder das Eigentum an der Fundsache erwerben, wenn er den Anspruch auf Eigentumserwerb bei der Abgabe des Gegenstandes angemeldet hat, ansonsten geht die Fundsache in das Eigentum der Gemeinde über.

Bei eingetragenem Eigentumserwerb nach Ablauf der 6 Monate, wird der/die Finder/in benachrichtigt, dass der Fund abgeholt werden kann.

Liste der Fundgegenstände

Fundzeit:

05.07.2023 - 1 Paar Airpods weiß Apple

 

Vorbemerkung

Gemäß § 965 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat, wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Zur Erstellung einer entsprechenden Fundanzeige werden personenbezogene Daten erhoben.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Gemeindeverwaltung Jagsthausen
Hauptstraße 3
74249 Jagsthausen
Telefon 07943 / 9101-00
E-Mail: info*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@gemeinde.jagsthausen.de

Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz

Komm.ONE AöR
Krailenshaldenstraße 44
70469 Stuttgart
Telefon 0711 / 8108-14444
E-Mail: datenschutz*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@gemeinde.jagsthausen.de

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Datenerfassung und Datenverarbeitung erfolgt gemäß den §§ 965 bis 977 BGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e der DSGVO sowie bei Rückgaben beziehungsweise Auskünften an den Empfangsberechtigten auf der Grundlage der Einwilligung des Finders entsprechend Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung.

Sie dient der Erstellung einer Fundanzeige und der Durchsetzung der Fundrechte des Finders gemäß § 970 BGB (Ersatz von Aufwendungen), § 971 BGB (Finderlohn), § 972 BGB (Zurückbehaltungsrecht) und § 973 BGB (Eigentumsübergang).

Kategorien von Empfängern von personenbezogen Daten

a) Auftragsdatenverarbeitung (Artikel 28 DSGVO)

Die Gemeinde Jagsthausen verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Anzeige und Ausgabe von Fundsachen.

b) Datenübermittlung

Die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt an

  • das Polizeirevier Möckmühl bei aufgefundenen Fahrrädern zwecks Abgleich mit der Fahndungsliste beziehungsweise bei aufgefundenem Diebesgut,
  • die ausstellenden beziehungsweise zuständigen Behörden aufgefundener Dokumente,
  • andere Fundbehörden bei Weiterleitung der Fundsachen,
  • die zuständigen Gerichte in Einzelfällen.

Im Falle der Einwilligung des Finders erhält außerdem der Verlierer die Kontaktdaten des Finders. Bei minderjährigen Empfangsberechtigten beziehungsweise Finderinnen oder Finder werden grundsätzlich die gesetzlichen Vertreter in Kenntnis gesetzt.

Dauer der Speicherung

Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt für die Dauer von 5 Jahren nach Rückgabe an den Empfangsberechtigten beziehungsweise nach erfolgter Verwertung der nichtabgeholten Fundsache. Nach Ablauf der Frist werden die Daten automatisch gelöscht beziehungsweise vernichtet.

Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO

b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO)

c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft.

Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßigen hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.

d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b, c und d DSGVO).

Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).

Widerrufsrecht bei Einwilligungen

Die erteilte Einwilligung zur Weitergabe der personenbezogenen Daten des Finders an den Verlierer kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.