- Bebauungsplan "Burgwiesen 2. Änderung"
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Jagsthausen
"Gewerbegebiet Burgwiesen - 2. Änderung"
Aufstellung mit Erlass von örtlichen Bauvorschriften
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Jagsthausen hat in öffentlicher Sitzung am 27.07.2023 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung "Gewerbegebiet Burgwiesen - 2. Änderung" Jagsthausen beschlossen, den Planentwürfen mit Datum vom 23.06.2023 zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben.
Der Änderungsbereich befindet sich am westlichen Ortsrand des Ortsteils Jagsthausen, nördlich der Hauptstraße und innerhalb des bestehenden Gewerbegebiets „Burgwiesen“.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan vom 23.06.2023.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung wird
vom 21.08.2023 bis 22.09.2023 (jeweils einschließlich)
im Rathaus Jagsthausen zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Ziel und Zweck der Planung
Durch die Bebauungsplanänderung soll die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, einen Teilbereich eines bestehenden Gebäudekomplexes in einem bisher festgesetzten Gewerbegebiet zu Wohnzwecken umzunutzen. Künftig soll hier eine gemischte Nutzung zwischen Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe entstehen. Es erfolgt daher die Ausweisung eines Mischgebiets. Ziel dabei ist die Bereitstellung von weiterem dringend benötigten Wohnraum für Saisonarbeitskräfte und Mitarbeiter eines lokalen expandierenden Unternehmens.
Ergänzend werden zwei angrenzende Bereiche in das Mischgebiet einbezogen, um auch hier eine erweiterte Perspektive für eine Wohnnutzung für die dort gelegenen Wohngebäude von Betriebsinhabern bzw. -leitern zu eröffnen.
Die Gemeinde Jagsthausen unterstützt die Umstrukturierung im Gewerbegebiet Burgwiesen, da so eine flächenschonende Schaffung von Wohnraum im Bestand ohne zusätzliche Flächeninanspruchnahme im Landschaftsraum realisiert wird.
Bei der in Abstimmung mit dem Landratsamt Heilbronn vorgenommen Abgrenzung des Änderungsbereiches für das Mischgebiet wurden die umgebenden bestehenden und geplanten gewerblichen Nutzungen im Umfeld berücksichtigt. Ein konfliktfreies Nebeneinander der gemischten und gewerblichen Nutzung kann dabei sichergestellt werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Jagsthausen, den 21.08.2023
Roland Halter
Bürgermeister
3908 BP Gewerbegebiet Burgwiesen 2. Änderung - Anlage 1 - Begründung
3908 BP Gewerbegebiet Burgwiesen 2. Änderung - Anlage 2a - Bebauungsplan zeichnerischer Teil
3908 BP Gewerbegebiet Burgwiesen 2. Änderung - Anlage 2b - Bebauungsplan textlicher Teil
- Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Stolzenhof" in Jagsthausen
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gemeinde Jagsthausen
Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Stolzenhof"
Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Erlass von örtlichen Bauvorschriften
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Jagsthausen hat in öffentlicher Sitzung am 27.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans "Photovoltaikanlage Stolzenhof" im Ortsteil Jagsthausen beschlossen, den Planentwürfen mit Datum vom 12.04.2023 zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben.
Die Fläche grenzt im Südosten an die K 2328. Im Osten grenzen weitere landwirtschaftlich genutzte Wirtschaftswege sowie die Erddeponie von Jagsthausen an das Plangebiet an. Das Plangebiet ist neben den bestehenden
Wirtschaftswegen von weiteren landwirtschaftlich genutzten Flächen und kleineren Waldflächen umgeben. Der „Stolzenhof“ befindet sich in etwa 40 m Entfernung nördlich zur Grenze des Plangebietes.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan vom 20.03.2023:
Lageplan vom 20.03.2023
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des Bebauungsplans"Photovoltaikanlage Stolzenhof" mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung wird
vom 22.05.2023 bis 30.06.2023 (jeweils einschließlich)
im Rathaus der Gemeinde Jagsthausen zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Gemeinde Jagsthausen (www.jagsthausen.de/buergerservice/bauenwohnen) eingestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Photovoltaikanlage Stolzenhof“ sowie die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften ist ein beabsichtigtes Vorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Planung. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Der vorliegende Bebauungsplan beinhaltet die planungsrechtliche Sicherung eines Solarparks und ist damit
Grundlage für seine Realisierung. Damit wird das Ziel der Steigerung der Erneuerbaren Energien (in Form von Photovoltaik) als Erfordernis des Klimaschutzes direkt berücksichtigt. Das Vorhaben an sich ist als eine Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels zu bewerten. Die Vorgaben und Ziele zum Klimaschutz sind berücksichtigt bzw. Kerninhalt der Planung.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert. Der Vorentwurf der Umweltprüfung wurde den Planunterlagen bereits beigefügt und wird im weiteren Verfahren weiter ausgearbeitet.
Jagsthausen, den 10.05.2023
gez.
Roland Halter
Bürgermeister
Anlagen:
3861 BP PV Stolzenhof - Anlage 1 - Begründung
3861 BP PV Stolzenhof - Anlage 1b - Umweltbericht
3861 BP PV Stolzenhof - Anlage 2a - Bebauungsplan zeichnerischer Teil
3861 BP PV Stolzenhof - Anlage 2b - Bebauungsplan textlicher Teil
3861 BP PV Stolzenhof - Anlage 3a - Grünorderischer Beitrag
3861 BP PV Stolzenhof - Anlage 3b - Grünorderischer Beitrag - Bestandsplan
3861 BP PV Stolzenhof - Anlage 4 - Fachbeitrag Artenschutz
- Bebauungsplan "Steinich" in Jagsthausen-Olnhausen
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Jagsthausen
Ortsteil Olnhausen
"Steinich"
Erneute Offenlegung nach § 4a Abs. 3 BauGB des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Jagsthausen hat in öffentlicher Sitzung am 16.02.2023 überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans "Steinich" mit den örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Olnhausen mit Datum vom 06.02.2023 gebilligt und für die erneute Offenlegung nach § 4a Abs. 3 BauGB freigegeben.
Der Planbereich wird begrenzt:
im Westen : durch die Straße „Am Sonnenrain“ und Baugebiet „Östlicher Ortsrand“
im Norden : durch die Flst. Nr. 2372, 2373
im Osten : durch die Flst. Nr. 2375, 2381
im Süden : durch die Flst. Nr. 1350/1, 1351/1, 1352 (Winterhalde), 2383
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Ziel und Zweck der Planung
In der Gemeinde Jagsthausen besteht eine anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland. Während in Jagsthausen kaum mehr Flächen für Deckung des Wohnbaubedarfs vorhanden sind, auch bedingt durch die schwierige topographische Lage, soll im Ortsteil Olnhausen ein größeres Baugebiet für den Gesamtbedarf der Gemeinde Jagsthausen ausgewiesen werden. Dieses soll in Zukunft den Bedarf der Gemeinde kurz- bis mittelfristig decken.
Die Planung dient der Bereitstellung von Wohnbauplätzen für den gesamten Bedarf der Gemeinde Jagsthausen. Ziel ist es, die Gemeinde Jagsthausen als attraktiven Wohnstandort für junge Familien zu sichern und langfristig zu erhalten. Eine abschnittweise, bedarfsorientierte Erschießung des Plangebietes ist vorgesehen.
Der überarbeitete Entwurf mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden
vom 13.03.2023 bis 31.03.2023 (jeweils einschließlich)
im Rathaus der Gemeinde Jagsthausen zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der Offenlegung zudem auf der Homepage der Gemeinde Jagsthausen (www.jagsthausen.de à Rubrik „Bürgerservice – Bauen & Wohnen – Bauleitplanverfahren – Bebauungsplan Steinich“) eingestellt. Während der Auslegung können Stellungnahmen bei der Gemeinde Jagsthausen abgegeben werden.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen zum Bebauungsplan „Steinich“ sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:
Um die Stellungnahmen anzuschauen klicken Sie bitte hier.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf überarbeitet. Eine erneute Offenlegung wird durch die folgenden wesentlichen Änderungen in den Planunterlagen erforderlich:
- Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche sowie dadurch bedingte Anpassung der Wohnbaufläche,
- Aufnahme eines flächenhaften Standortes für eine Trafostation in den Planentwurf,
- Aktualisierung der bereits enthaltenen Planung zur Starkregenvorsorge mit Anpassung der öffentlichen Grünfläche und Ergänzung der geplanten Böschungen,
- Anpassung der Festsetzung zu den Ausgleichsmaßnahmen, zu den Pflanzgeboten sowie zu den Flächen- und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft,
- Anpassung der talseitigen Bezugsebenen an die Höhe der geplanten Straße.
Es findet eine beschränkte Offenlegung statt. Innerhalb der Auslegungsfrist können dabei Stellungnahmen bei der Gemeinde nur zu den oben aufgeführten wesentlichen Änderungen in den Planunterlagen vorgebracht werden z.B.
Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Jagsthausen, den 01.03.2023
gez.
Roland Halter
Bürgermeister
Anlagen:
3429 BP Steinich - Anlage 1a - Begründung
3429 BP Steinich - Anlage 1b - Umweltbericht
3429 BP Steinich - Anlage 2a - Bebauungsplan - zeichnerischer Teil
3429 BP Steinich - Anlage 2b - Bebauungsplan - textlicher Teil
3429 BP Steinich - Anlage 3 - Städtebauliches Konzept
3429 BP Steinich - Anlage 4 - Geländeschnitt
3429 BP Steinich - Anlage 5a - Grünordnerischer Beitrag
3429 BP Steinich - Anlage 5b - Grünordnerischer Beitrag - Lageplan
3429 BP Steinich - Anlage 6 - Fachbeitrag Artenschutz
Umweltbezogene Stellungnahmen
- Bebauungsplan "Westlicher Ortsrand" in Jagsthausen-Olnhause
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Jagsthausen
Ortsteil Olnhausen
Vorhabenbezogener "Westlicher Ortsrand"
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Jagsthausen hat in öffentlicher Sitzung am 16.02.2023 Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Westlicher Ortsrand" und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Olnhausen mit Datum vom 06.02.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Planbereich wird begrenzt:
im Westen : durch den offenen Landschaftsraum (Flst. Nr. 2058/1 und 2100),
im Norden : durch die Hörnlestraße (Flst. Nr. 10),
im Osten : durch innerörtliche Grünflächen (Flst. Nr. 2104 und 2106/2),
im Süden : durch die Widderner Straße (Flst. Nr. 54/4 und 2130).
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Ziel und Zweck der Planung
In der Gemeinde Jagsthausen besteht eine anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland. Während in Jagsthausen kaum mehr Flächen für Deckung des Wohnbaubedarfs vorhanden sind, auch bedingt durch die schwierige topographische Lage, sollen im Ortsteil Olnhausen noch vorhandene Potenzialflächen genutzt werden. Dabei soll im Sinne der Nachverdichtung und des Flächensparens eine bestehende Fläche im innerörtlichen Bereich von Olnhausen entwickelt werden. Dies soll zukünftig den Bedarf der Gemeinde Jagsthausen nach zusätzlichem Wohnraum kurz- bis mittelfristig decken.
Die Planung dient der Bereitstellung von Wohnraum für den gesamten Bedarf der Gemeinde Jagsthausen. Innerhalb des Plangebiets befindet sich das „Alte Schulhaus“, das gegenwärtig keiner Nutzung unterliegt. Durch die Umnutzung einer nicht mehr sinnvoll genutzten innerörtlichen Fläche, soll im Rahmen der Innenentwicklung bestehende Flächen für eine Wohnbauentwicklung aktiviert werden. Planungsziel ist es, die Gemeinde Jagsthausen als attraktiven Wohnstandort für junge Familien zu sichern und langfristig zu erhalten.
Im Zuge der Umsetzung soll ausschließlich Miet- und Eigentumswohnraum geschaffen werden. Dies entspricht den zukünftigen Entwicklungszielen der Gemeinde, da gegenwärtig ein äußerst geringes Angebot an Miet- und Eigentumswohnungen besteht, bei einer gleichzeitig wachsenden Nachfrage. Durch das Vorhaben kann somit der vorhandene, anhaltend hohe Wohnraumbedarf abgedeckt werden. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlicher Ortsrand“ wird die planungsrechtliche Grundlage für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Olnhausen geschaffen.
Der Entwurf vorhabenbezogenen mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und den Vorhaben- und Erschließungsplänen, dem Geländeschnitt sowie der Fachbeitrag Artenschutz, die Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange, der Schallschutznachweis nach DIN 4109 und die DIN 4109-1, auf die sich die Festsetzungen zum passiven Lärmschutz beziehen, werden
vom 13.03.2023 bis 21.04.2023 (jeweils einschließlich)
im Rathaus der Gemeinde Jagsthausen zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der Offenlegung zudem auf der Homepage der Gemeinde Jagsthausen (www.jagsthausen.de àRubrik „Bürgerservice – Bauen & Wohnen – Bauleitplanverfahren – Bebauungsplan Westlicher Ortsrand“) eingestellt. Während der Auslegung können Stellungnahmen bei der Gemeinde Jagsthausen abgegeben werden.
Folgende - nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche - umweltbezogene Stellungnahmen und umweltbezogene Informationen liegen bereits vor:
- Fachbeitrag Artenschutz des Ingenieurbüros für Umweltplanung Wagner + Simon Ingenieure vom 02.02.2023
- Betrachtung der Umweltbelange des Ingenieurbüros für Umweltplanung Wagner + Simon Ingenieure vom 02.02.2023
- Schallschutznachweis nach DIN 4109 des Ingenieurbüros für energetische Berechnungen Ralph Schätzlein vom 30.01.2023
- Stellungnahme des Landratsamts Heilbronn, Bauen und Umwelt vom 03.02.2022.
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgarts, Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz – Umwelt vom 03.02.2022
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Bergbau und Rohstoffe vom 26.01.2022
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird deshalb abgesehen.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht werden, z.B.
Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Jagsthausen, den 01.03.2023
gez.
Roland Halter
Bürgermeister
Anlagen:
3657 BP Westlicher Ortsrand - Anlage 1 - Begründung
3657 BP Westlicher Ortsrand - Anlage 2a - Bebauungsplan - zeichnerischer Teil
3657 BP Westlicher Ortsrand - Anlage 2b - Bebauungsplan - textlicher Teil
3657 BP Westlicher Ortsrand - Anlage 3a - VEP Untergeschoss
3657 BP Westlicher Ortsrand - Anlage 3b - VEP Erdgeschoss
3657 BP Westlicher Ortsrand - Anlage 3c - VEP 1. und 2. Obergeschoss
3657 BP Westlicher Ortsrand - Anlage 3c - VEP 3. Obergeschoss
3657 BP Westlicher Ortsrand - Anlage 4 - Geländeschnitt
3657 BP Westlicher Ortsrand - Anlage 5a - Schallschutznachweis nach DIN 4109
3657 BP Westlicher Ortsrand - Anlage 5b - Schallschutznachweis nach DIN 4109 - Lagepläne
3657 BP Westlicher Ortsrand - Anlage 6 - Fachbeitrag Artenschutz
3657 BP Westlicher Ortsrand - Anlage 7 - Betrachtung der Umweltbelange
3657 BP Westlicher Ortsrand - Behandlung Anregungen Frühz Beteiligung
3657 BP Westlicher Ortsrand - Hinweis zur DIN 4109