Herzlich Willkommen
in der Heimat des Ritters Götz von Berlichingen

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Landesfamilienpass 2024 ab sofort erhältlich

Der Pass und die dazugehörigen Gutscheinkarten für das Jahr 2024 sind bei den baden-württembergischen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich. Kinder und deren Bezugspersonen erhalten damit vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu zahlreichen Ausflugszielen im Land.
 
Der Landesfamilienpass sowie die dazugehörigen Gutscheinkarten für das Jahr 2024 sind ab sofort bei den baden-württembergischen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich. Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen auch im kommenden Jahr vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu zahlreichen Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Einen Landesfamilienpass erhalten Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern - auch Pflege- oder Adoptivkindern - in einem Haushalt leben.

Grundinformationen zum Landesfamilienpass


Was ist der Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass wurde im Jahr 1979 im Rahmen eines Programms zur Förderung
von Familien eingeführt. Er ist einkommensunabhängig und eine freiwillige Leistung des
Landes.


Wozu dient der Landesfamilienpass?
Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können
Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche
Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.


Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
• Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in
häuslicher Gemeinschaft leben,
• Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden
Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
• Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,
• Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem
kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
• Wohngeldberechtigte,
• Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und
mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.


Wer kann zusammen mit den Kindern den Landesfamilienpass nutzen?
2019 wurde der Landesfamilienpass noch besser auf die Bedürfnisse von Familien und ihren
Kindern ausgerichtet. Nun können neben einem Kind bis zu vier weitere Erwachsene in den
Familienpass eingetragen werden, wie zum Beispiel ein getrenntlebender leiblicher Elternteil
der Kinder, Oma und / oder Opa oder ein Familienbegleiter. Von den eingetragenen
Personen können dann bei Ausflügen zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die
Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen. Die grundsätzlichen
Voraussetzungen für den Erhalt des Familienpasses bleiben gleich. Eine Inanspruchnahme
ohne Kind(er) ist nicht möglich.


Wo kann ich den Landesfamilienpass erhalten?
Den Landesfamilienpass können Sie beim Bürgermeisteramt Ihrer Wohnsitzgemeinde
vor Ort, telefonisch oder per Mail beantragen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.


Wozu benötige ich die Gutscheinkarte zum Landesfamilienpass?
Die Gutscheinkarte, die Sie jedes Jahr neu bei der zuständigen Stelle Ihrer Stadt oder
Gemeinde abholen können, enthält Wertmarken für staatliche- und nicht-staatliche
Einrichtungen sowie alle sonstigen Angebote.
Unter Vorlage des Landesfamilienpasses und der Gutscheine können Sie mit Ihren Kindern
die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg
oder auch eines der nicht staatlichen Angebote unentgeltlich oder zu einem ermäßigten
Eintritt besuchen.
Die speziell bezeichneten Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenfreien oder
ermäßigten Eintritt in die benannte Einrichtung. Mit den Gutscheinen „Sonstiges Objekt“
können Sie die anderen staatlichen Schlösser, Gärten und Museen – auch mehrfach im Jahr
– kostenfrei besuchen.
Bei Sonderveranstaltungen informieren Sie sich bitte vorher, ob auch dort der Eintritt
kostenfrei ist.


Können Angebote auch ohne Gutscheinkarten besucht werden?
Bei Vorlage des Landesfamilienpasses können Sie auch zahlreiche kostenfreie Angebote
besuchen. Diese finden Sie in der Liste der nicht-staatlichen Einrichtungen auf unserer
Homepage. Hier einige Beispiele:
• Oberrheinische Narrenschau
• Schloss Waldburg
• Schmuckmuseum Pforzheim
• Schiller-Nationalmuseum und Literaturmuseum der Moderne
• Teilnahme an der Historischen Stadtführung Esslingen und an der Stadtführung in
Besigheim
• Kraichtaler Museen
• Naturkundliches Bildungszentrum Ulm
• Römermuseum Güglingen, sowie die meisten Gedenkstätten und literarischen Museen.


Was ist sonst noch wichtig?
Wir empfehlen Ihnen, sich zuvor im Internet oder telefonisch beim jeweiligen Anbieter über
die Öffnungszeiten und die Eintrittspreise sowie eventuell geltende Hygieneregelungen zu
informieren.
Eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine
Liste der nicht-staatlichen Angebote finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für
Soziales, Gesundheit und Integration unter:
www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass


Neue Angebote 2024

  • Freizeitpark Traumland: Im Freizeitpark bei der Bärenhöhle in Sonnenbühl können Kinder Märchen erleben. Der Freizeitpark bietet darüber hinaus einen Feuerwehrspielplatz, eine Softplayanlage, ein Riesenrad und vieles mehr. Im Aktionsmonat Juni 2024 erhalten Familien mit Landesfamilienpass einen ermäßigten Eintritt in Höhe von 21,90 Euro pro Person.
  • Spieleland, Eishalle und Kartbahn Adelberg: Neben dem Indoor-Spielplatz in der Nähe von Göppingen und Schorndorf befindet sich zusätzlich eine Eisbahn und eine E-Kartbahn. Die Kartbahn ist auch im Winter geöffnet und bietet IceDrifting an. Mit dem Landesfamilienpass erhalten alle Familienmitglieder einen für alle Wochentage um 2,50 Euro ermäßigten Eintritt. 
  • Urweltsteinbruch Holzmaden: Aus dem 180 Millionen Jahre alten Posidonienschiefer des unteren Jura können Familien mit Nachwuchsforscher mit Hammer und Meißel ihre eigenen Holzmaden-Fossilien bergen. Inhaberinnen und Inhaber des Landesfamilienpasses haben kostenfreien Eintritt. Der Urweltsteinbruch ist voraussichtlich ab März 2024 wieder geöffnet. 
  • Miniaturwelten Stuttgart: Inhaberinnen und Inhaber des Landesfamilienpasses haben die Möglichkeit, das größte Stadtmodell in Europa mit über 500 originalgetreu nachgebauten Gebäuden rund um den Hauptbahnhof Stuttgart zu erleben. Mit dem Landesfamilienpass wird eine Ermäßigung von 50 Prozent je Person gewährt.
  • Festival Science & Theatre – experimenta/Theater Heilbronn: Die experimenta und das Theater Heilbronn präsentieren gemeinsam ein Programm, das die Schnittstellen von Wissenschaft und Theater behandelt und ungewöhnliche Bühnenformate präsentiert. Gegen Vorlage des Landesfamilienpasses gibt es ermäßigten Eintritt. Ermäßigt: 8 Euro; ermäßigter Preis Dramenwettbewerb: 5 Euro; ermäßigter Preis Festivalpackage: 34,45 Euro ab 4 Vorstellungsbesuchen.
  • Biosphärenreservat Schwäbische Alb: Das UNESCO-Biosphärenreservat Schwäbische Alb mit dem Alten Lager in Münsingen-Auingen bietet eine ca. 450 Quadratmeter große interaktive Ausstellungsfläche. Gegen Vorlage des Landesfamilienpasses erhalten Familien freien Eintritt in die Ausstellung. 
  • Erlebnismuseum Schwarzwaldhaus der Sinne: Das Mittmachmuseum Schwarzwaldhaus der Sinne in Grafenhausen lädt dazu ein, die menschlichen Sinne einzusetzen und Großartiges zu entdecken. Gegen Vorlage des Landesfamilienpasses sowie des entsprechenden Gutscheins erhalten Familien einmalig kostenfreien Eintritt. 
  • Freizeitzentrum Hardtsee in Ubstadt-Weiher: Bis zum 31. März 2024 erhalten Familien mit dem Landesfamilienpass und gegen Vorlage des entsprechenden Gutscheins die Jahresfamilienkarte für 60 Euro; ab dem 1. April 2024 für 85 Euro.


Weitere ausgewählte Attraktionen im Jahr 2024

  • Mit dabei sind wieder die vier großen Freizeitparks im Land, der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, das Ravensburger Spieleland in Meckenbeuren sowie der Schwaben Park bei Kaisersbach. Auch Freizeitbäder, zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen.
  • Staufer-Festspiele Göppingen: Gegen Vorlage des Landesfamilienpasses erhalten alle anspruchsberechtigten Erwachsenen eine Ermäßigung von 20 bis 50 Prozent. Kinder und Jugendliche haben freien Eintritt. Die Ermäßigung kann mehrmals im Jahr beansprucht werden.
  • Eine Vergünstigung wird auch wieder (ausschließlich an der Kasse) in der Wilhelma Stuttgart gewährt. Der Gutschein berechtigt zusammen mit dem Pass in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 2024 den Erwerb einer Familienkarte zum jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs.
  • Beim Gutschein Blühendes Barock erhalten Passinhaberinnen beziehungsweise Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis. Die Saison des Blühenden Barocks in Ludwigsburg beginnt am 22. März 2024 und endet am1. Dezember 2024.
  • Der Gutschein für das Mercedes-Benz-Museum und für das Porsche-Museum in Stuttgart sind das ganze Jahr gültig. Passinhaberinnen und Passinhaber können somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr die Museen kostenfrei besuchen. Für das Dornier-Museum in Friedrichshafen erhalten Inhaberinnen und Inhaber des Passes mit dem Gutschein einen ermäßigten Eintritt. Erwachsene zahlen 9,50 Euro und Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren haben freien Eintritt.
  • Das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf ist derzeit geschlossen. Sollte das Besucherbergwerk 2024 wieder öffnen können, bekommen Landesfamilienpassinhaber mit Gutscheinkarte die Familienkarte um 5 Euro ermäßigt.